Berlin – Wegen der deutschen Beteiligung an der Erstellung der sogenannten „Tötungsliste“ in Afghanistan wird es derzeit nicht zu einem Ermittlungsverfahren durch die Bundesanwaltschaft kommen.
„Bislang liegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine in die Zuständigkeit der Bundesjustiz fallende Straftat vor“, sagte ein Sprecher des Generalbundesanwaltes der „Rheinischen Post“.
Die jüngsten Medienberichte über Geheimpapiere zur Lieferung von Namen und Koordinaten Verdächtiger durch Bundeswehr und BND gehörten zum „umfassenden Monitoring“, das der Generalbundesanwalt auf dem Gebiet des Völkerrechtes unterhalte.
Die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach gegenüber der Zeitung von einem „schmutzigen Krieg“.
Das gezielte Töten möglicher Verdächtiger ohne irgendeine Angriffshandlung sei durch Kriegsrecht „nicht gedeckt“, insbesondere bei nicht Kämpfenden wie etwa Drogendealern.
Zwar seien die Deutschen offenbar zurückhaltender vorgegangen, doch die Zuarbeit werfe gleichwohl rechtliche Fragen auf, die „mit Blick auf künftige Kampfeinsätze unbedingt geklärt werden sollten“, betonte die ehemalige Ministerin. (dts Nachrichtenagentur)

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