Samstag, 27. April 2024

Keine Masken, kein Abstand – Corona-Verstöße im Park Fronte Lamotte?

8. Oktober 2020 | Kategorie: Kreis Germersheim
Blick über die Festungsmauer im Park an Fronte Lamotte in Germersheim

Fronte Lamotte in Germersheim.
Foto: Pfalz-Express

Germersheim – Während der Interkulturellen Woche haben in Germersheim der Corona-Pandemie zum Trotz bislang zahlreiche Events stattgefunden.

„Zusammen leben, zusammen wachsen“ heißt das Motto der Interkulturellen Woche – die eigentlich Wochen (Plural) sind, denn der Zeitraum erstreckt sich vom 27. September bis 31. Oktober 2020.

Bei einer Veranstaltung am Sonntag im Park Fronte Lamotte allerdings war die Freude eines Vereins über die Darbietung und das Zusammensein offenbar so groß, dass die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) anscheinend komplett vergessen wurden. Die Menschen standen dicht an dicht, eine Maske trug so gut wie niemand.

Bei der Polizei Germersheim gingen diesbezüglich Meldungen ein. Polizeibeamte konnten die Corona-Verstöße allerdings erst später kontrollieren, weil zuvor einige Einsätze am Laufen waren, wie ein Sprecher sagte. Als die Streife dann vor Ort eintraf, war die Veranstaltung schon vorbei und niemand mehr anzutreffen.

Wie es üblich ist, übergab die Polizei den Vorgang der Kreisverwaltung zur Prüfung. Die Kreisverwaltung ist die zuständige Verwaltungsbehörde und muss Corona-Verstöße auch ahnden.

Auf Nachfrage bestätigte die Kreisverwaltung, dass der Ordnungsbehörde eine Meldung der Polizei vorliegt. Da jedoch keinerlei Personalien bekannt seien, könne lediglich überprüft werden, ob eine Liste zur Kontaktnachverfolgung durch den Veranstalter ordnungsgemäß erfolgt sei, hieß es.

Die Inhalte dieser Liste sind für die Ordnungsbehörde tabu. Die darin enthaltenen Daten werden ausschließlich zur Kontaktnachverfolgung vom Gesundheitsamt genutzt, sofern es notwendig werden sollte. „Zudem wird ermittelt, wer die vom Veranstalter für die Einhaltung der Regelungen beauftragte/ verantwortliche Person vor Ort war“, so die Kreisverwaltung. Danach werde die Ordnungsbehörde prüfen, inwiefern die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen den Veranstalter (Verein) in Betracht komme.

Info: 

Noch drei Wochen werden verschiedene Veranstaltungen angeboten. Das Programm dazu gibt´s hier.

 

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