Kandel: Räpple-Ausraster bleibt wohl ohne rechtliche Konsequenzen

10. August 2020 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Stefan Räpple (im Anzug) bei der Kundgebung des „Frauenbündnisses Kandel“ in Kandel am 8. August.
Foto: Pfalz-Express

Kandel – „Wenn Sie mal in die Rente kommen und wir sind an der Regierung, dann sind Sie ihre Pension los, mein Freund, verstehen Sie das? Dafür sorge ich. Bursch.“

Mit diesen Worten ging der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Stefan Räpple – von einem AfD-Schiedsgericht aus der Partei geworfen* – bei der Kundgebung des „Frauenbündnisses Kandel“ am 8. August in Kandel einen Polizeibeamten an.

Demnach will Räpple also nach der „Regierungsübernahme“ gleich einmal persönliche Animositäten ausleben. Theoretisch weitergesponnen bedeutet das Amtsmissbrauch: Genau das, was er selbst in seiner vorherigen Rede beispielsweise den Kandeler Kommunalverantwortlichen vorgeworfen hat (es ging um die Flaggen und Banner rund um das Verwaltungsgebäude) und auch dem Polizeibeamten selbst.

Wie auch immer – rechtliche Konsequenzen wird sein Verhalten wohl nicht haben. Das sagte ein Polizeisprecher im Gespräch mit dem Pfalz-Express. Die Szene sei zwar „unschön“ gewesen, das Auftreten Räpples „durchaus provokant“, aber strafrechtlich werde nach einer ersten Inaugenscheinnahme des Videos, das von dem Vorfall auf dem „Rote Rabe Blogspot“ aufgetaucht ist, sicher nichts herauskommen, so der Sprecher. Derartige Pöbeleien seien leider mittlerweile Alltag für die Polizei bei Großlagen, was man sehr bedauere.

In erster Linie sei die Polizei dafür da, allen beteiligten Parteien das Recht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, betonte der Sprecher. „Wir versuchen, dass alles ruhig abläuft, auch wenn es das ein oder andere angespannte Gespräch gibt.“ Auch einzelne Verstöße gegen die Coronaverordnung (beispielsweise wenn einzelne Teilnehmer keine Maske tragen) rechtfertigten in der Regel keinen Abbruch der Versammlungen. Dazu stehe man jedoch im ständigen Austausch mit der Versammlungsbehörde, um einzelne Situationen immer aktuell neu zu bewerten und abzuwägen. Das Versammlungsrecht sei in Deutschland sehr hoch angesiedelt.

„Linke Journalisten“ als Bedrohung wahrgenommen

Was aber hat Räpple so erzürnt, dass er sich in dieser Art und Weise gehen ließ? Laut Polizei standen auf der Plattform am Verwaltungsgebäude zwei Journalisten. Mitglieder des „Frauenbündnisses“ hatten sie als „Linke“ ausgemacht und Bedenken gehabt, weil sie Rucksäcke und Flaschen dabei gehabt hätten. Räpple fühlte sich von den beiden bedroht und machte die Polizei darauf aufmerksam, dass sie für die Sicherheit zuständig sei.

Die Polizei erklärte gegenüber dem Pfalz-Express, sie habe die beiden Personen angesprochen. Diese hätten jeweils einen Presseausweis vorgezeigt. Damit sei ihr Aufenthalt auf der Plattform von der Pressefreiheit abgedeckt gewesen. Man habe die Sicherheit auf der Plattform aber dann noch mit zusätzlichen Beamten verstärkt. Stefan Räpple indes haben die Maßnahmen offenkundig nicht ausgereicht. (cli)

* Am 31. März 2020 entschied das Landesschiedsgericht in erster Instanz, Stefan Räpple aus der Partei auszuschließen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Räpple hatte angekündigt, dagegen vorgehen zu wollen.

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