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Ingenthron: Antrag auf Transitverbot für B 10 ist lohnenswerte Überlegung – rechtssichere Lösung jedoch zwingende Voraussetzung

29. Oktober 2014 | Kategorie: Landau, Politik regional

Dr. Maximilian Ingenthron.
Foto: red

Landau. Bei einer Diskussionsveranstaltung hatte die verkehrspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen darauf hingewiesen, dass Anliegergemeinden der B 10 beim Land ein Nachtfahrverbot und ein Transitverbot für LKW beantragen können. Sie verwies dabei auf die B 9, die zwischen Mainz und Worms auf rund 30 Kilometern für mautpflichtige LKW gesperrt sei.

Zu dem Vorschlag, beim Land einen Antrag auf Erlass eines Nachtfahr- und
Transitverbots für die B 10 zu stellen, nimmt der Fraktionsvorsitzende der SPD im Stadtrat, Dr. Maximilian Ingenthron Stellung.

Ein Nachtfahrverbot sei bereits Faktum, gibt Ingenthron zu bedenken. „Seit dem 2. Dezember 2005 gilt auf der B 10 zwischen Pirmasens und Landau zwischen 23 Uhr und 5 Uhr ein Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 t im Transitverkehr, seit 1. September 2006 im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr“.

Ein generelles Transitverbot sei vom Grundsatz her eine lohnenswerte Überlegung, meint Ingenthron.

„Alles, was den überregionalen Frachttransport von der B 10 fernhält, kommt den Menschen in den Anliegergemeinden zugute. Es hilft, den Verkehrsfluss zu verbessern und dient damit auch den Pendlern aus der Südwestpfalz. Die Diskussion um einen weiteren Ausbau kann dadurch entschärft werden.“

Ingenthron warnt aber vor zu großer Euphorie. Ein solches Verbot müsse gründlich geprüft
werden und „absolut rechtssicher“ sein, sonst seien juristische Schritte des
Speditionsgewerbes absehbar. „Ein Scheitern könnte problematische Folgen haben“, so Ingenthron.

Klarheit über die Zukunft der B10 soll die Sitzung des Hauptausschusses am 4. November bringen. „Wir werden den Vorschlag einer Beantragung durch die Stadt ansprechen. Das ist eine gute Gelegenheit zur Erörterung, weil Dr. Lothar Kaufmann, Leiter der Abteilung Verkehr und Straßen im
Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, im öffentlichen Teil der Sitzung
einen Sachstandsbericht zum Thema B 10 gibt.“

Nach der Sitzung des Hauptausschusses werde zu entscheiden sein, ob die Idee eines Antrags auf Erlass eines Transitverbots weiter verfolgt werden soll. (red)

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