
Foto: Rolf H. Epple/Pfalz-Express
Von Freitag an sind Terminregistrierungen für alle Personen der Prioritätsgruppe 3 möglich. Das teilten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler (beide SPD) am Dienstag mit. Die ersten Impfungen würden voraussichtlich ab Ende Mai stattfinden können.
Mit der kompletten Öffnung der Prioritätsgruppe III können laut Bundesimpfverordnung dann auch alle Menschen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen tätig sind, geimpft werden. Das umfasst auch Lehrkräfte an weiterführenden Schulen, die ebenfalls bis Mitte Mai ein erstes Impfangebot erhalten sollen.
Impfberechtigt in der Prioritätsgruppe III sind dann außerdem – neben den Menschen zwischen 60- und 69 Jahren, die sich bereits seit dem 7. April registrieren können – folgende Personengruppen:
- Menschen mit Vorerkrankungen wie beispielsweise Herzinsuffizienz, rheumatologischen Erkrankungen, Asthma bronchiale oder HIV-Infizierte sowie bis zu zwei Kontaktpersonen der Betroffenen.
- Personen, die in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind. Welche Bereiche dies betrifft, definiert der Bund in seiner KRITIS-Verordnung. Gemeint sind im Kern Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Konkret sind das beispielsweise das Apothekenwesen, die Pharmawirtschaft, die Ernährungswirtschaft, die Wasser- und Energieversorgung und das Transport- und Verkehrswesen.
- Personen, die mit niedrigem Expositionsrisiko für eine Corona-Infektion in medizinischen Einrichtungen arbeiten, insbesondere in Laboren, und Personal, das keine Patienten betreut.
- Mitarbeitende im Lebensmitteleinzelhandel.
- Mitglieder von Verfassungsorganen.
- Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Corona-Infektion besteht. Dies betrifft beispielsweise Obdachlose und wohnungslose Menschen, Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, Streetworker, Mitarbeiter, Ehrenamtliche und Helfer in Fachberatungsstellen der Wohnungslosenhilfe, Mitarbeiter in der Schuldnerberatung, in Betreuungsvereinen oder in der Suchtberatung, wenn unmittelbarer Kontakt zu den Klienten und damit verbunden erhöhtes Infektionsrisiko besteht, suchterkrankte Menschen in Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, bürgerschaftlich Engagierte in „Initiativen des Ehrenamts in der häuslichen Pflege“ sowie Mitglieder pflegebezogener Selbsthilfegruppen nach der Landesverordnung. Über die Zugehörigkeit zu diesen Gruppen muss ein geeigneter Nachweis erbracht werden
Mehr Infos zu den Impfberechtigten der Prioritätsgruppe soll es drei in Kürze geben auf corona.rlp.de.
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