Mittwoch, 24. April 2024

Beschränkung und Lockerung gleichermaßen ab 27. April: Maskenpflicht und vorsichtige Schulöffnung

27. April 2020 | Kategorie: Ausbildung & Beruf, Gesundheit, Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Ratgeber, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

RLP – In Corona-Zeiten müssen sich Bürger immer wieder auf neue Situationen einstellen. So auch ab heute: Zum einen gilt ab dem 27. April die Maskenpflicht, zum anderen werden schrittweise die Schulen wieder geöffnet.

Für die Maskenpflicht gilt: Kann der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Zwingend ist eine Maske an folgenden Orten:

  • Im öffentlichen Personennahverkehr und seinem zugehörigen Einrichtungen
  • Im gesamten Einzelhandel und seinen Verkaufsstellen, auch auf Wochenmärkten
  • An Tankstellen, beim Auto-, Fahrrad- und Ersatzteilhandel und in Waschanlagen
  • Apotheken, Sanitätshäuser
  • Banken, Sparkassen und Poststellen
  • Waschsalons und Reinigungen
  • Buchhandlungen, Büchereien, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Archive
  • Bau, Gartenbau und Tierbedarfmärkte
  • Großhandel

Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Auf der Straße oder beim Spaziergang im Wald muss keine Maske getragen werden – immer vorausgesetzt, es tritt keine Situation auf, in der der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Schulöffnungen: Prüflinge und obere Klassen fangen an

Der Unterricht soll am 27. April unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder vor Ort, sprich in den Schulen, stattfinden. Das Abstandsgebot werde durch „reduzierte Lerngruppengrößen“ eingehalten, so das Bildungsministerium.

In der Hauptsache handelt es sich um Abiturienten und Berufsschüler. Ab dem 4. Mai dürfen dann auch jüngere Schüler wieder zum Unterricht bis zu Klasse vier der Grundschule (Liste siehe unten). Die Kleineren und die Kita-Kinder müssen vorerst noch zuhause bleiben.

Masken müssen während des Unterrichts nicht getragen werden, wohl aber in der Pause und im Bus oder in der Bahn. Diese Regelung gilt für Kinder ab sechs Jahren.

Nicht unbedingt zur Schule müssen Kinder mit Asthma oder anderen schwereren Erkrankungen, da es bei einer möglichen Covid-19-Erkrankung zu schweren Verläufen kommen könnte. Auch wenn die Eltern oder Geschwister eine Vorerkrankung haben, können die Schüler zuhause bleiben.

Allein die Angst vor einer Corona-Infektion reicht aber nicht aus, um den Unterricht fern zu bleiben, betont das Bildungsministerium. (cli)

Ab 27. April: 

  • G8GTS: 12. Jahrgangsstufe
  • Kollegs und Abendgymnasien
  • RS+FOS: 12. Jahrgangsstufe
  • Berufliche Gymnasien: 13. Jahrgangsstufe
  • BOS II, BOS I und duale BOS
  • HBF Oberstufe
  • BF II
  • Fachschule Oberstufe (für die Altenpflege und Altenpflegehilfe gibt es eine gesonderte Regelung)
  • letztes Ausbildungsjahr der Berufsschule
  • 3-jährige Berufsfachschule

Ab 4. Mai 2020

  • Grundschulen: Klassenstufe 4
  • RS+: Jahrgangsstufe 11 (FOS), Klassenstufe 10 und Klassenstufe 9
  • G9 Gymnasien: Jahrgangsstufen 12 und 11, Klassenstufe 10
  • G8 Gymnasien: Jahrgangsstufen 11 und 10
  • IGS: Jahrgangsstufe Jahrgangsstufen 12 und 11, Klassenstufen 10 und 9
  • Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen: Klassenstufen 10 und 9
  • Berufliches Gymnasium: Jahrgangsstufen 12 und 11
  • alle BVJ sowie BF I

 

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