
Impfzentrum in Wörth.
Foto: Rolf H. Epple / Pfalz-Express
RLP – Ab 6. März können sich weitere Gruppen aus der Priorisierungsgruppe 2 für eine Schutzimpfung gegen Corona registrieren und für eine Impfung anmelden.
Die Online-Terminregistrierung steht ab dem 6. März für Menschen mit schweren Vorerkrankungen und für Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen offen. Das teilte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Freitag mit.
Es gelten dabei die folgenden Regelungen:
Menschen mit Vorerkrankung oder Behinderung
Laut Bundesimpfverordnung haben Menschen mit bestimmten schweren Vorerkrankungen mit hoher Priorität Anspruch auf eine Impfung und können sich ab 6. März im Onlineportal registrieren.
Zum Impftermin müssen die Betroffenen eine ausgefüllte Selbsterklärung und medizinische Unterlagen vorlegen, die eine entsprechende Erkrankung belegen. Sollte jemand keine medizinischen Unterlagen zur Verfügung haben, ist die Vorlage einer ärztlichen Erklärung erforderlich. Die entsprechenden Dokumente stehen auf der Internetseite der Online-Registrierung www.impftermin.rlp.de sowie auf www.corona.rlp.de zum Download bereit.
Die Regelung gilt ausschließlich für durch folgende durch die Bundesimpfverordnung festgelegte Vorerkrankungen:
- Trisomie 21
- Zustand nach Organtransplantation.
- Demenz oder eine geistige Behinderung oder eine schwere psychiatrische Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression.
- Maligne hämatologische Erkrankung oder behandlungsbedürftige solide Tumorerkrankung, die nicht in Remission ist oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt.
- Interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder eine andere, ähnlich schwere chronische Lungenerkrankung.
- Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%).
- Leberzirrhose oder eine andere chronische Lebererkrankung.
- chronische Nierenerkrankung.
- Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).
Kontaktpersonen von Schwangeren
Jede Schwangere kann bis zu zwei enge Kontaktpersonen benennen, die sich impfen lassen können und für die eine Registrierung über das Online-Impfportal möglich ist.
Zum Impftermin müssen die Kontaktpersonen im Impfzentrum das von der Schwangeren unterschriebene Formular „Kontaktperson für Schwangere“ vorlegen. Auch diese Dokumente stehen auf der Internetseite der Online-Registrierung bereit.
Das Impfzentrum ist berechtigt, gegebenenfalls nach einem Nachweis der Schwangerschaft zu fragen. Die Kontaktpersonen sollten beispielsweise die Kopie des Mutterpasses oder der Schwangerschaftsbescheinigung bereithalten.
Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Menschen
Ebenfalls ist die Online-Terminregistrierung ab 6. März geöffnet für bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person nicht in einer Einrichtung lebt und selbst der aktuellen Prioritätsgruppe 1 oder 2 zugeordnet werden kann. Sie muss also über 70 Jahre alt sein oder eine der oben aufgezählten Erkrankung oder Behinderung haben.
Zum Impftermin müssen die Kontaktpersonen einen aufgefüllten und von der pflegebedürftigen Person bzw. Vertreters unterschriebenen Vordruck vorlegen (Download wie oben).
Das Impfzentrum ist ist auch hier berechtigt, gegebenenfalls nach einem Nachweis der Pflegebedürftigkeit zu fragen. Die Kontaktpersonen sollten beispielsweise eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit bereithalten.
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