
Foto: Pfalz-Express
RLP – Nachdem der Impfstoff von AstraZeneca vorsorglich bis auf weiteres ausgesetzt wurde, hat das Folgen für die Impfpläne des Landes. Von der Aussetzung sind Erst- und Zweitimpfungen von AstraZeneca betroffen.
Personen, die bereits einen Termin für eine Erstimpfung in den Impfzentren haben, werden diesen aber wahrnehmen können – es erfolgt eine Umstellung auf Biontech oder Moderna. Zusätzlich finden weitere 100.000 bereits geplante Termine in den Impfzentren mit Biontech und Moderna wie vorgesehen statt.
Was ist mit der Zweitimpfung?
Für Personen, die eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, sieht die Sache anders aus. Corona-Vakzine dürfen nach heutigem Kenntnisstand nicht vermischt werden. Sollte AstraZeneca dauerhaft ausgesetzt werden (wovon derzeit nicht ausgegangen wird), will man sich mit dem Robert-Koch-Institut und dem Paul-Ehrlich-Institut beraten, sagte RLP-Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Dienstag in einer Pressekonferenz. Sie wies jedoch darauf hin, dass bereits eine Erstimpfung einen Schutz vor einer Covid19-Erkrankung entfalte – nur eben noch nicht den „Vollschutz“.
Bestehende Termine
Alle rund 43.000 Rheinland-Pfälzer, die bis zum 10. April einen Termin zur Impfung mit AstraZeneca im Impfzentrum haben, werden geimpft – nur dann mit Impfstoffen von Biontech oder Moderna.
Ab dem 17. März finden alle Impftermine in den Impfzentren wie geplant statt.
Impfungen in den Krankenhäusern, bei der Polizei und in den Justizvollzugsanstalten werden bis zur Entscheidung des Bundes über eine Wiederaufnahme ausgesetzt. Auch die Impfungen in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe durch die mobilen Impfteams mit AstraZeneca werden grundsätzlich ausgesetzt. Stattfinden werden allerdings Impfungen in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die Impfbereitschaft gemeldet haben und für März terminiert wurden, wenn diese in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von über 100 liegen. Dort kann mit Impfstoffen von Biontech oder Moderna geimpft werden.
Vergabe neuer Impftermine
Dank etwas größerer Liefermengen von Biontech ist es möglich, dass weiterhin auch neue Termine in den Impfzentren vergeben werden können, jedoch nur für die Prioritätsgruppe 1. Dazu wird ausschließlich einer der mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna verwendet. Neue Termine für die Priorität 2 in den Impfzentren können wegen des Aussetzens der Impfungen mit AstraZeneca zunächst nicht vergeben werden.
Impfungen bettlägeriger Patienten durch Hausärzte
An der Vorreiterrolle bei der Impfung von Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen immobil sind und kein Impfzentrum aufsuchen können, hält das Land fest. Wie vorgesehen starten die Impfungen der bettlägerigen Menschen durch die Hausärzte ab dem 22. März. Aufgrund des nun verschärften Impfstoffmangels können aber zunächst nur Bettlägerige der Prioritätsgruppe 1 geimpft werden und nicht die Kontaktpersonen beziehungsweise Angehörigen der Prioritätsgruppe 2.
In Deutschland sind bislang mehr als 1,6 Millionen Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff erfolgt. Dabei sind bisher sieben Fälle einer seltenen Art von Hirnvenen-Thrombosen berichtet worden. „Die Fälle werden nun durch das Paul-Ehrlich-Institut untersucht und geprüft. Die Ergebnisse der Untersuchungen und die Entscheidung der EMA hinsichtlich der Zulassung des Impfstoffes bleiben abzuwarten“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.
Was ist, wenn Beschwerden auftauchen?
Wer bereits mit AstraZeneca geimpft wurde und sich in den Tagen danach zunehmend unwohl fühlt, sollte unverzüglich zum Arzt gehen. Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass Personen, die den COVID-19-Impfstoff AstraZeneca erhalten haben und sich zwischen dem vierten und dem 14. Tag nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen, beispielsweise mit starken und anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen, sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben sollten.
Das Bundesgesundheitsministerium informiert auf seiner Internetseite in Form von Fragen und Antworten über die Thematik. In allen medizinischen Fragen können sich Bürger an den Patientenservice des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter der Telefonnummer 116 117 wenden.

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