Trier/Bad Dürkheim/Haßloch. Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage des somalischen Asylbewerbers, der in Deutschland straffällig wurde, gegen das Bundesamt für Migration und Integration abgelehnt.
Der Mann lebt nach dem Verbüßen einer Haftstrafe aktuell in Haßloch und hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt. Er kann weiter in Berufung gehen beim Oberverwaltungsgericht Koblenz, hierfür hat er vier Wochen Zeit. Insofern ist das Asylverfahren noch nicht unanfechtbar abgeschlossen – der Mann ist noch nicht ausreisepflichtig.
„An der aktuellen Situation ändert das Urteil aus Trier leider nichts“, erklärt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. Zum einen, da der Somalier weiter in Berufung gehen kann. Zum anderen, weil die Bundesrepublik Deutschland momentan nicht nach Somalia abschiebt.
Selbst wenn er rechtskräftig ausreisepflichtig wäre, könnte er daher nicht abgeschoben werden. Eine entsprechende Vereinbarung müsste das Bundesinnenministerium mit Somalia treffen.
„Wir haben dennoch eine Ausweisungsverfügung vorbereitet, die unter der Bedingung greift, dass das Verfahren unanfechtbar abgeschlossen ist“, sagt Ihlenfeld weiter.
„Somit sind von unserer Seite die rechtlichen Bedingungen geschaffen, dass er ausreisen muss, sobald dies möglich wird.“
Der Landrat appelliert weiter an das Land, dass dieses eine geeignetere Unterkunft für den Mann findet. Der Somalier hat psychische Probleme und wäre nach Auffassung des Kreises in einer Landeseinrichtung besser betreut. Außerdem appelliert der Kreis an das Bundesinnenministerium, eine Möglichkeit für Abschiebungen nach Somalia zu finden. (kv-düw)

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