Dienstag, 16. April 2024

Haßloch: Konstituierende Sitzung des neuen Seniorenbeirates am 21. August

9. August 2019 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Politik regional

Haßlocher Rathaus
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Haßloch. Bei der Wahlversammlung am 18. Juni im Ratssaal des Rathauses wurde ein neuer Seniorenbeirat gewählt. Gewählt wurde ein 15-köpfiger Beirat. Zwei Personen fungieren darüber hinaus als Ersatzmitglieder und werden im Fall des Ausscheidens eines Mitgliedes nachrücken.

Alle gewählten Mitglieder erklärten gegenüber dem Vorsitzenden der Wahlversammlung, Sozialdezernent Ralf Trösch, dass sie die Wahl annehmen. Damit sind sie
für die kommenden fünf Jahre offiziell Mitglieder des Seniorenbeirates. Der neue Seniorenbeirat verständigte sich bei der Wahlversammlung darauf, dass die konstituierende Sitzung für die Zeit nach den Sommerferien anberaumt wird. Die Sitzung ist nun terminiert und wird am Mittwoch, 21. August, 15 Uhr, im Ratssaal (Raum 101) im Haßlocher Rathaus (Rathausplatz 1) stattfinden.

Tagesordnung:

Begrüßung und Eröffnung
Wahl zur Bildung des Vorstandes
Wahl eines Vertreters und Stellvertreters für die Mitwirkung im Sozialausschuss
Wahl eines Vertreters und Stellvertreters für die Mitwirkung im FWU-Ausschuss
Wahl eines Vertreters und Stellvertreters für die Mitwirkung im Partnerschaftsbeirat
Anfragen
Verschiedenes

Der Seniorenbeirat ist die Interessenvertretung älterer Menschen in Haßloch, unabhängig von Konfession, Partei, Vereine und Verbände. Der Beirat nimmt die Interessen der Senioren auf und entwickelt daraus Ideen zur Verbesserungen der Lebensqualität älterer Menschen. Der Seniorenbeirat hat darüber hinaus ein Antragsrecht und kann Anträge zu aus Beiratssicht wichtigen Themen formulieren und diese dem jeweiligen Ausschuss zur Beratung und/oder Bearbeitung vorlegen.

Ferner nimmt der Vorsitzende des Seniorenbeirats an der Beratung und Beschlussfassung des Sozialausschusses mit beratender Stimme teil. Gleiches gilt für den Feld-, Wald- und Umweltschutzausschuss, wenn es um Friedhofsangelegenheiten geht. Die Amtszeit des Seniorenbeirats ist an die Amtszeit des Gemeinderates gekoppelt und
beträgt daher fünf Jahre.

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