Donnerstag, 02. Mai 2024

Glasschäden am Fahrzeug – was zu beachten ist

21. Juni 2023 | Kategorie: Auto & Verkehr, Dienstleistungen, Ratgeber

Quelle: pixabay.com

Jedes Jahr werden rund zwei Millionen Steinschläge verzeichnet. Allerdings können nicht alle über die Autoversicherung abgedeckt werden.

Grundsätzlich ist es von Vorteil, bereits vor einem Glasschaden am Fahrzeug ausreichend informiert zu sein.

Aus einem kleinen Steinschlag kann schnell ein deutlich sichtbarer Riss werden. Ein Austausch der Windschutzscheibe ist unumgänglich, wenn der Riss die Größe einer Zwei-Euro-Münze überschreitet und damit die Reparaturbedingungen nicht mehr erfüllt werden.

Austausch oder Reparatur – wer für die Kosten aufkommt

Ein Riss in der Windschutzscheibe fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kaskoversicherung. Es ist üblich, dass Glasschäden wie ein Riss in der Windschutzscheibe nach einem Steinschlag durch die Teilkaskoversicherung gedeckt sind. Bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug ist die Teilkaskoversicherung bereits enthalten.

Ein Vorteil der Teilkaskoversicherung ist, dass im Gegensatz zur Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung nach einem Schadensfall keine Höherstufung, das heißt keine Prämienerhöhung, erfolgt. Bei vielen Versicherern sind Glasschäden standardmäßig im Versicherungsumfang enthalten, bei einigen ist eine zusätzliche Tarifoption notwendig.

Ist eine Reparatur der Windschutzscheibe möglich, verzichten die meisten Versicherungen auf die vereinbarte Selbstbeteiligung. Muss die Scheibe jedoch ausgetauscht werden, ist nur der Selbstbehalt zu zahlen.

Sowohl Reparatur- als auch Austauscharbeiten werden unter anderem von Autoglas Koblenz durchgeführt. Zu den besonderen Serviceleistungen zählt, dass die Kommunikation und Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft von dem Unternehmen übernommen wird.

Wann ein Glasschaden das Bestehen der Hauptuntersuchung gefährdet

Ob ein Fahrzeug die Hauptuntersuchung (HU) beziehungsweise den TÜV besteht, hängt im Wesentlichen davon ab, wo sich der Schaden befindet. Befindet er sich im sogenannten Fernsichtbereich des Fahrers, stellt er in der Regel einen erheblichen Mangel dar und führt dazu, dass das Fahrzeug zunächst keine Prüfplakette erhält.

Der Fernsichtbereich ist vereinfacht gesagt ein etwa 30 Zentimeter breiter Streifen über dem Lenkrad, der nach oben und unten durch das Scheibenwischerfeld begrenzt wird.

Die HU-Plakette kann auch verweigert werden, wenn die Sicht auf die Außenspiegel durch den Schaden beeinträchtigt ist oder wenn durch den Schaden Risse in der Scheibe entstanden sind.

Darum ist eine zeitnahe Schadensbeseitigung wichtig

Bei einem Glasschaden am Fahrzeug ist es ratsam, schnell zu reagieren, da ein solcher Schaden mit verschiedenen Risiken verbunden ist. So kann es beispielsweise bei stark abgenutzten Scheiben und wenn der direkte Sichtbereich betroffen ist, zu einer ungünstigen Lichtbrechung an der Schadstelle kommen, was insbesondere bei tiefstehender Sonne oder bei Nachtfahrten die Sicht stark beeinträchtigen kann.

Außerdem ist die Windschutzscheibe ein wesentlicher Faktor für die Stabilität der Karosserie. Bei einem Unfall kann ein Riss in der Windschutzscheibe die Schutzfunktion der Fahrgastzelle erheblich beeinträchtigen. Darüber hinaus kann die mangelnde Stabilität dazu führen, dass die beschädigte Windschutzscheibe den Airbag nicht mehr vollständig unterstützt.

Es ist interessant festzustellen, dass das Management von Glasschäden an Fahrzeugen und die Schädlingsbekämpfung bestimmte Parallelen aufweisen. Beide Situationen erfordern eine frühzeitige Erkennung und sofortiges Handeln, um größere Schäden und Kosten zu vermeiden.

Während bei Glasschäden entsprechende Fachwerkstätten die richtige Adresse sind, ist bei Schädlingsbefall die Internetseite https://www.cmb-kammerjaeger.de/kammerjaeger-mainz eine hilfreiche Anlaufstelle.

Wie man einem Steinschlag vorbeugen kann

Durch vorsichtiges und vorausschauendes Fahren können Glasschäden durch Steinschlag, die durch die Teilkasko gedeckt sind, vermieden werden. Dazu gehört, genügend Abstand zu vorausfahrenden und entgegenkommenden Fahrzeugen zu halten. Als Faustregel gilt „Abstand gleich halber Tacho“, das heißt, bei 100 km/h auf der Landstraße sollte der Abstand zum Vordermann mindestens 50 Meter betragen.

Auf schmalen Schotterpisten sollte man möglichst langsam fahren und bei Gegenverkehr bis zum äußersten rechten Fahrbahnrand ausweichen. Dadurch wird die Gefahr minimiert, dass Steine, die von vorbeifahrenden Fahrzeugen hochgeschleudert werden, die Windschutzscheibe treffen.

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