Gewässer im Kreis Germersheim: Wasser schöpfen ist okay, Wasser pumpen nicht

5. August 2020 | Kategorie: Kreis Germersheim

Mit der Gießkanne darf man ab und zu Wasser aus öffentlichen Gewässern entnehmen.
Foto: Pfalz-Express

Kreis Germersheim – „Es ist für viele Gartenbesitzer nicht schön, mitansehen zu müssen, wie die Pflanzen unter der Trockenheit leiden. Täglich müssen viele Kannen Wasser geschleppt werden, damit Blumen, Sträucher, Obst und Gemüse nicht verkümmern“, zeigt der für das Thema Umwelt zuständige Kreisbeigeordnete, Michael Braun, Verständnis für die Mühen, die die Gartenbewässerung mit sich bringt.

Gleichzeitig weist er aber deutlich darauf hin, dass es auch bei großer Trockenheit nicht erlaubt ist, Wasser aus nahegelegenen Gewässern wie kleinen Bächen im größeren Stil für die Gartenbewässerung zu entnehmen. „Eine Pumpe darf nicht zum Einsatz kommen. Wer aber von Hand mit Gießkanne und Eimer Wasser schöpft, kann dies auch weiterhin tun“, erklärt Braun.

Die gesetzliche Regelung dazu findet sich im Landeswassergesetz. Demnach darf grundsätzlich jede Person natürliche oberirdische Gewässer zum Schöpfen mit Handgefäßen erlaubnisfrei benutzen. Darunter fällt auch die Entnahme von Wasser mit „kleinvolumigen Geräten“ wie Schöpfkellen, Eimern und Gießkannen. Eine solche Nutzung fällt unter den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Eine Entnahme von Wasser mit Pumpen ist allerdings streng verboten.

Nicht nur Bäche, sondern auch auf den ersten Blick eher unscheinbar wirkende Entwässerungsgräben sind vielfältige Lebensräume mit zahlreichen Tier- und Pflanzenarten. Besonders in den regenarmen Sommern herrscht in vielen kleineren Gewässern ohnehin Niedrigwasser. Eine Wasserentnahme in größerem Umfang mit Hilfe von Pumpen wirkt sich negativ auf Tiere und Pflanzen aus. Aus diesem Grund sind derartige Wasserentnahmen nicht erlaubt.

Der Wasserbehörde der Kreisverwaltung Germersheim wird in den Sommermonaten regelmäßig illegale Wasserentnahmen angezeigt. „Es handelt sich hierbei nicht um ein „Kavaliersdelikt“, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann“, betont Braun.

Die Kreisverwaltung steht Bürgern für eventuelle Fragen zu Wasserentnahmen gerne beratend zur Seite. Die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde sind telefonisch unter der 07274/53-236, 07274/53-412 oder 07274/53-466 zu den gewöhnlichen Telefonzeiten erreichbar.

„Bitte gehen Sie sorgsam mit dem wertvollen Gut Wasser um und leisten Sie damit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer Biodiversität“, appelliert Braun.

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