Donnerstag, 25. April 2024

Germersheim: Sollachsee unter Auflagen wieder zum Baden freigegeben

10. Corona-Bekämpfungsverordnung bewirkt weitere Lockerungen

24. Juni 2020 | Kategorie: Kreis Germersheim

Foto: Pfalz-Express

Germersheim-Sondernheim – Mit der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung hatte Germersheims Bürgermeister Marcus Schaile (CDU) sowohl das Gesundheitsministerium in Mainz und auch die Kreisverwaltung Germersheim zu einer Konkretisierung der Hygienevoraussetzungen bezüglich der Baggerseen im Germersheimer Naherholungsgebiet aufgefordert.

Nun konnte er erreichen, dass auch der Sollachsee als Badegewässer anerkannt und wieder genutzt werden darf. Das Germersheimer Stadtoberhaupt zeigt sich erfreut über diese Lockerung, die seiner Ansicht nach zur rechten Zeit kommt: „Der Sommer hat gerade begonnen, die Sommerferien in Rheinland-Pfalz stehen vor der Tür. Aufgrund der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung können wir auch den Sollachsee im Germersheimer Naherholungsgebiet zum Baden wieder freigeben und damit für die Bürger*innen, die dieses Jahr zuhause bleiben, ein Stück Urlaub in der Heimat gewährleisten.“

Der See ist also ab sofort wieder geöffnet. Schaile warnt allerdings vor Übermut und leichtsinnigem Verhalten im öffentlichen Raum. Immer noch sei es unerlässlich, sich an das geltende Abstandsgebot und die Kontaktbeschränkung zu halten. „Man sieht gerade aktuell am Beispiel anderer Orte im Bundesgebiet, was passieren kann, wenn man das nicht tut. Wir alle müssen darauf hinwirken, dass die Infektionszahlen in unserer Region so niedrig bleiben, wie sie sich momentan darstellen. Sich über eine Art ‚maßvolle Normalität‘ zu freuen, die gerade in kleinen Schritten zurückkehrt, ist in jedem Fall besser als einen weiteren Lockdown zu riskieren.“

Das Hygienekonzept für alle Badegewässer umfasst folgende Maßnahmen:

  1. Der Abstand von mindestens 1,5 Metern pro Person ist einzuhalten, soweit die jeweils geltende Corona-Bekämpfungsverordnung keine andere Regelung trifft.

 

  1. Im Wasser muss ein Mindestabstand von 3 Metern pro Person eingehalten werden, ebenfalls gilt, soweit die jeweilige Corona-Bekämpfungsverordnung keine andere Regelung trifft.

Sollachsee in Sondernheim.
Foto: Pfalz-Express

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