
Foto: Pfalz-Express/Licht
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den Moselsteillagen abgelehnt.
Damit können Winzer die Mittel weiterhin per Hubschrauber ausbringen, teilte das rheinland-pfälzische Weinbauministerium mit.
Weinbauministerin Daniela Schmitt (FDP) begrüßte die Entscheidung als `wichtigen Etappensieg` für den Steillagenweinbau. Ohne Pflanzenschutzmittel wäre die Bewirtschaftung der steilen Hänge an der Mosel nach Angaben des Ministeriums nicht möglich.
Gleichzeitig verwies Schmitt auf neue Technologien wie Drohnen für eine nachhaltigere Ausbringung der Mittel. Hintergrund des Streits ist der Schutz des Moselapollofalters, einer seltenen Schmetterlingsart.
Das Ministerium betont, dass der Weinbau den Lebensraum des Falters erhalte, indem er die Landschaft offen halte und Verbuschung verhindere. Die Genehmigung für den Pflanzenschutz aus der Luft muss jährlich neu beantragt werden. (dts Nachrichtenagentur)

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