V.li: Ärztlicher Direktor/ Chefarzt Prof. Dr. med Jörg Stypmann, Oberärztin Dr. med. Verena Memmer, Chefarzt Dr. med. Volker Moog, Bundestagsabgeordneter Dr. Thomas Gebhart, Geschäftsführende Ärztin der DSO Region Mitte PD Dr. Ana Paula Barreiros.
Foto: Pfalz-Express / Rolf H. Epple
Kandel – In Deutschland stehen mehr als 8.000 schwer kranke Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Im vergangenen Jahr hatten jedoch nur 985 Menschen ihre Organe gespendet.
Vor diesem Hintergrund hat der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU) am Mittwoch in der Asklepios Klinik Kandel über Reformen in der Organspende gesprochen und eine Änderung der bisherigen Regelung angemahnt. Mit medizinischen Experten aus der Klinik und einem Betroffenen diskutierte er die fraktionsübergreifende Initiative zur Einführung der sogenannten Widerspruchslösung im Deutschen Bundestag.
Der Handlungsbedarf bleibt erheblich. Zwar stehen viele Menschen einer Organspende grundsätzlich positiv gegenüber, doch in der Praxis spiegelt sich diese Bereitschaft nur teilweise wider. Immer wieder sterben Patienten, weil ein passendes Organ nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.
Zwischen Zustimmung und Realität
„Über 85 Prozent der Bevölkerung stehen der Organspende positiv gegenüber. Aber diese Haltung spiegelt sich nicht in den Kliniken wider“, sagte Gebhart. Zwar erklärten rund 45 Prozent in Umfragen, ihre Entscheidung dokumentiert zu haben, tatsächlich liege ein Organspendeausweis im Ernstfall jedoch nur in etwa 15 Prozent der Fälle vor.
In der Folge müssten Angehörige häufig in einer akuten Ausnahmesituation entscheiden und lehnten eine Entnahme nicht selten aus Unsicherheit ab. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei den Spenderzahlen pro Einwohner auf einem der hinteren Plätze.
Kurswechsel beim CDU-Abgeordneten
Gebhart, der im Bundestag früher für die geltende Zustimmungslösung gestimmt hatte, erklärte seinen Kurswechsel so: „Ich habe lange darauf gesetzt, dass mehr Aufklärung, Information und die Stärkung der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken ausreichen würden. Doch wir müssen nüchtern feststellen: All die Bemühungen waren nicht ausreichend erfolgreich. Es gibt keine signifikante Erhöhung.“

Foto: Pfalz-Express / Rolf H. Epple
Widerspruchslösung soll die Wende bringen
Vor diesem Hintergrund unterstützt er den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung. Danach soll grundsätzlich jede Person als Organspender gelten, die zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Das Selbstbestimmungsrecht bleibt bestehen, zudem sollen alle Bürger ab 18 Jahren regelmäßig informiert und angeschrieben werden.
Ein Blick nach Europa spielt in der Debatte ebenfalls eine Rolle. Spätestens seit Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit innerhalb kürzester Zeit eine neue Lunge erhielt, steht das Land diesbezüglich im Rampenlicht und das zu Recht: Durch ein nahezu perfektes Gleichgewicht aus Spendern und Empfängern gibt es im Land kaum noch Wartezeiten
Die Länder mit den höchsten Organspendezahlen arbeiten durchgehend mit der Widerspruchslösung. Deutschland ist zudem im Eurotransplant-Verbund Nettoimporteur von Organen. „Wir profitieren heute schon von der Widerspruchslösung unserer Nachbarländer. Ohne sie würden in Deutschland noch mehr Menschen sterben“, sagte Gebhart.
Einblicke aus der Klinik
Wie die Abläufe in der Praxis aussehen, erläuterte Dr. Volker Moog, Experte für Organexplantation. Gemeinsam mit der Transplantationsbeauftragten der Klinik, Dr. Verena Memmer, gab er Einblicke in den klinischen Alltag und die Begleitung von Angehörigen in sensiblen Entscheidungssituationen. PD Dr. Ana Paula Barreiros von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) nahm an dem Gespräch teil.
Persönliche Perspektive eines Betroffenen
Politische Entscheidung steht bevor
Die politische Beratung über die Reform wird in den kommenden Monaten fortgesetzt. In der kommenden Woche ist im Bundestag eine Orientierungsdebatte vorgesehen. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Widerspruchslösung und eines Gegenentwurfs zur Beibehaltung der bisherigen Regelung soll noch vor der Sommerpause stattfinden. Die abschließende Entscheidung in zweiter und dritter Lesung ist für das zweite Halbjahr vorgesehen. (rhe / cli)

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