
Infoveranstaltung in der Stadtbibliothek am 17. September mit zirka 160 Personen.
Foto: Pfalz-Express
Landau. Die Freie Wählergruppe (FWG) Landau begrüßt grundsätzlich den Ausbau der Fernwärmeversorgung in der Stadt.
Fernwärme aus Geothermie sei eine emissionsarme und nachhaltige Energieform, die langfristig Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern schaffe, erklärte die Fraktion in einer Pressemitteilung vom 30. September 2026.
Zugleich übt die FWG Kritik an der vorliegenden Fassung der Fernwärmesatzung. Bereits im März hatte die Fraktion einen Prüfantrag im Stadtrat gestellt und unter anderem eine Stellungnahme zu den Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes auf einen möglichen Anschlusszwang gefordert.
Das Thema sei damals vertagt worden. Als zentralen Streitpunkt nennt die FWG den geplanten Anschluss- und Benutzungszwang. Die Verwaltung begründe diesen mit Klima- und Gesundheitsschutz, was laut Gemeindeordnung grundsätzlich möglich sei.
Die Fraktion hält einen solchen Zwang jedoch nicht für notwendig oder zwingend, um die Fernwärme erfolgreich zu vermarkten. Viele Städte in der Umgebung verzichteten darauf. Kommunen, die einen Anschlusszwang eingeführt hätten, sähen in der Regel bürgerfreundlichere Regelungen vor als die derzeit in Landau geplante Satzung.
Kritisiert wird zudem die 15-jährige Bestandsschutzfrist. Diese sei willkürlich gewählt. Stattdessen könne die bestehende Heizungsanlage so lange betrieben werden, bis sie ersetzt werden müsse. Bürger müssten sich bewusst sein, dass Gas langfristig teurer werde und ein späterer Anschluss Mehrkosten verursache.
Allein dieser Preisanstieg werde manchen zu einem früheren Wechsel bewegen. Andere Kommunen böten deutlich mehr Möglichkeiten und Übergangsregelungen zur Befreiung von einer Anschluss- und Benutzungspflicht an.
Die Landauer Verwaltung schränke die Satzung hier willkürlich stark ein. Auch die Arbeitspreise für Fernwärme und den Anschluss seien nach Ansicht der FWG noch nicht attraktiv genug, um mit einer Wärmepumpe konkurrieren zu können. In den Berechnungsgrundlagen der Klimastabsstelle fehle ein Vergleich der laufenden Kosten von Fernwärme und Wärmepumpe. Denkbar sei bei frühzeitigem Anschluss auch eine zusätzliche „Sprinterprämie“, wie sie beispielsweise die Stadtwerke Heidelberg anbieten.
Vorgesehene Preiserhöhungen der Arbeitspreise seien nicht eindeutig kommuniziert. Möglich sei auch eine Preissenkung, sobald der teure Gasanteil an der Fernwärme auslaufe.Entscheidend für die Akzeptanz der Fernwärme sei die Qualität und Transparenz des Angebots und nicht behördlicher Zwang.
Dies diene der Vermeidung von Bürgerfrust und fördere demokratische Prozesse. Die FWG zeigt sich verwundert, dass der Bürgermeister bereits jetzt drohe, die Energie Südwest werde das Stadtgebiet nicht komplett ausbauen, falls es keine Anschlusspflicht gebe.
Es könne nicht im Interesse des Energieversorgers liegen, langfristig zwei Versorgungsnetze parallel zu betreiben. Ein nur teilweiser Ausbau hätte zur Folge, dass das Gasnetz länger als geplant weiterlaufen müsste. Die FWG Landau spricht sich weiterhin für eine bürgerfreundliche und nachvollziehbare Satzung ohne Anschluss- und Benutzungspflicht aus.
Hintergrund
Die drei Infoabende am 9., 17. und 23. September 2026 standen in direktem Zusammenhang mit dem politischen Beratungsverfahren zur geplanten Fernwärmesatzung. Die Stadt Landau hat die Bürgerversammlungen bewusst vor dem Start der Gremienberatungen angesetzt. Ziel war es, Eigentümer in den betroffenen Gebieten frühzeitig über die geplante Anschluss- und Benutzungspflicht und deren konkrete Auswirkungen zu informieren und Fragen zu beantworten.
Zeitlicher Ablauf
9., 17. und 23. September 2026: Die drei Bürgerversammlungen
29. September 2026: Beginn der politischen Beratung im gemeinsamen Umwelt- und Bauausschuss
20. Oktober 2026: Beratung im Hauptausschuss (geplant)
3. November 2026: Voraussichtliche abschließende Entscheidung im Stadtrat
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