
Dr. Gisela Kalvoda, FWG-Fraktionsvorsitzende
Foto: Rolf H. Epple/Pfalz-Express
Landau. Die Freie Wählergemeinschaft (FWG) Landau e.V. spricht sich für einen Ausbau des Fernwärmenetzes in der Stadt aus. „Wir sehen darin eine klimafreundliche und nachhaltige Möglichkeit zur Wärmeversorgung großer Anteile der Landauer Bevölkerung“, erklärt Gisela Kalvoda, Fraktionsvorsitzende der FWG Landau.
Eine Anschluss- und Benutzungspflicht lehnt die Fraktion jedoch klar ab. „Wir sind der Meinung, dass die gut informierten Landauer Bürger je nach angebotenen Konditionen eine Entscheidung für eine Fernwärmeversorgung auch ohne diese Verpflichtung treffen können und werden“, so Kalvoda.
Zugleich warnt die FWG vor möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen und den damit verbundenen Kosten. Das im Juli im Bundestag beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz sehe Technologieoffenheit für verschiedene Heizsysteme vor und schließe eine mit Biogas betriebene Heizung grundsätzlich auch nach 2045 nicht aus.
„Rein rechtlich kann ein bestehendes Gasnetz sowieso nicht einfach abgeschaltet werden“, betont Kalvoda. Die Fraktion interessiere deshalb sehr, wie die Energie Südwest und die Stadt Landau die rechtliche Grundlage für eine Stilllegung des Gasnetzes auslegen und wie das weitere Vorgehen geplant sei.
Für die aktuellen Nutzer von Gasheizungen sollten Datum und Kosten einer Stilllegung frühzeitig kommuniziert werden. Zur Preisgestaltung fordert Kalvoda Transparenz: „Die vorgesehenen Anschlusskosten in Landau sollten den Kosten anderer Städte gegenübergestellt werden. Belastbare Preiskalkulationen über die erwartbaren Kosten für den Anschluss sowie die Betriebskosten halten wir für unabdingbar, um die Bürger für diese Energieform zu gewinnen.“
Ebenso müssten die Kosten für einen nachträglichen Anschluss sowie mögliche Härtefallregelungen eindeutig kommuniziert werden. Zudem stellt sie die Frage, wie der Energieversorger die rechtlichen Anforderungen an eine Preisbindung der Fernwärmepreise im Rahmen einer Anschlusspflicht einordnet – Stichwort Billigkeit von Preisen eines Monopolisten nach § 315 BGB.
Eine Kostenumlegung auf die Bürger könne aus Sicht der FWG nur diejenigen betreffen, die mittelfristig überhaupt die Möglichkeit eines Anschlusses an ein vorhandenes Fernwärmenetz erhalten.
„Für die meisten Bewohner der Stadtdörfer gilt dies jedenfalls in absehbarer Zeit nicht“, erklärt Kalvoda. Schließlich sollten die Bürger auch über die geplante redundante Energieversorgung informiert werden, die im Bedarfsfall die Betriebskontinuität sichern soll. „Der Verweis auf die räumlich unterschiedlich gelegenen Geothermie-Betriebsstätten reicht hier unserer Meinung nach nicht aus“, so die Fraktionsvorsitzende.
Viele der Fragen und Anmerkungen habe die FWG bereits Anfang März 2026 in einem Prüfauftrag an die Stadtverwaltung formuliert. Eine Antwort stehe bis heute aus.
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