Dienstag, 23. April 2024

Förderprogramm soll Vereinen Neustart erleichtern

11. Juli 2022 | Kategorie: Finanzen, Freizeit & Hobby, Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Ratgeber, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz

Foto: Pfalz-Express

RLP – Mit einem Förderprogramm will die Landesregierung Vereinen dabei helfen, das Vereinsleben und die Vereinsaktivitäten nach der Corona-Pandemie wieder zu beleben.

Insgesamt stehen zwei Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. Gemeinnützige Vereine können über das Programm eine einmalige Zuwendung bis zu einer Höhe von maximal 2.000 Euro erhalten. Neben einem „sehr unbürokratischen Antragsverfahren“, heißt es aus Mainz, soll eine Festbetragsfinanzierung und ein vereinfachter Verwendungsnachweis dafür sorgen, dass die Hürden für eine Antragstellung sehr niedrig sind.

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Mitgliederbindung und zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls,
  • Maßnahmen der Mitgliedergewinnung durch bspw. Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen,
  • Maßnahmen der Nachwuchsgewinnung für die ehrenamtliche Führung und Leitung,
  • Maßnahmen zur Modernisierung und Digitalisierung der Vereinsarbeit sowie
  • Maßnahmen der Vernetzung und des Austauschs auf lokaler und regionaler Ebene.

Insgesamt stehen 2 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Vereine und andere Organisationen, die gemäß § 52, 53 oder 54 der Abgabenordnung (AO) als steuerbegünstigt anerkannt sind und ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben. Das Programm richtet sich an Vereine und Organisationen, die nicht in den Bereichen Sport oder Kultur tätig sind. Für Sport- und Kulturvereine bestehen eigenständige Förderprogramme.

Das Programm wird im Auftrag der Staatskanzlei und des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz umgesetzt. Anträge können ab dem 15.07.2022 gestellt werden. Das Programm ist bis 31.12.2022 befristet.

Weitere Informationen zum Programm gibt es auf
https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/corona-pandemie/.

Die Antragstellung ist ab 15.07.2022 möglich unter:

https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-sozialen-bereich/foerderprogramm-neustart-fuer-vereine-nach-der-corona-pandemie/.

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