Albersweiler. Am 16. Februar 2015 kam es gegen 10.55 Uhr einem Einfamilienhaus in
Albersweiler zu einer Explosion.
Ein 19-jähriger hantierte im Haus mit verschiedenen chemischen Substanzen, die unter das Sprengstoffgesetz fallen.
Vermutlich beim Versuch ein Selbstlaborat herzustellen, kam es zu einer Explosion, die dem jungen Mann schwere Verletzungen an der linken Hand zufügte.
Anschließend er wurde mit dem Rettungshubschrauber in einer Ludwigshafener Klinik transportiert, wo er momentan medizinisch versorgt wird. Lebensgefahr besteht für den 19-jährigen Mann nicht. Weitere Personen kamen nicht zu Schaden.
Nach der Detonation mussten die Nachbaranwesen mit insgesamt sechs Bewohnern evakuiert werden.
Da die Zusammensetzung der Reste des Selbstlaborates nicht zweifelsfrei bestimmt werden konnte, wurden diese von Delaborierern des LKA unter hohen Sicherheitsvorkehrungen in den Steinbruch nach Albersweiler gebracht, wo eine kontrollierte Sprengung veranlasst wurde.
Für die Dauer der Evakuierung und des Abtransportes der Sprengmittel wurden Straßenabsperrmaßnahmen notwendig.
Mittlerweile konnte der junge Mann durch Beamte der Kriminalinspektion Landau in einer Ludwigshafener Klinik vernommen werden.
Heraus kam, dass der junge Mann eine Affinität zu Pyrotechnik hat. Seine Experimentierinteresse führte dazu, an der Optimierung von Farben und Effekten beim Abbrennen zu arbeiten.
Er benutzte dazu legal erworbene Pyrotechnik und ergänzte sie mit ebenfalls frei erwerblichen Chemikalien und Metallpulvern.
Beim Experimentieren entzündete sich dann eine der Chemikalien und es kam zu der schlimmen Explosion, welche bei dem jungen Mann schwere, aber keine lebensgefährlichen, Verletzungen
an der linken Hand verursachte.
Aufgrund der polizeilichen Erkenntnisse und den Ermittlungen kann jeglicher Bezug des 19-Jährigen zur Fußballfan-Szene oder ein terroristischer Hintergrund völlig ausgeschlossen werden.
In diesem Zusammenhang möchte die Polizei nochmals ausdrücklich auf die Gefährlichkeit
von Pyrotechnik und legal erwerblichen Chemikalien und Metallpulvern hinweisen,
wenn diese geöffnet oder in Form von Selbstlaboraten vermischt werden.
„Das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion ist eine Straftat, selbst wenn dabei kein
Sach- oder Personenschaden entstehen sollte. Zudem ist das Herstellen von
Selbstlaboraten ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz“, so die Landauer Kripo. (pi-landau)
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