
„Grindi“ soll gerettet werden.
Quelle: Ingo Kühl
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI), die bereits im Hauptsacheverfahren gegen die Abschussgenehmigung klagt, fordert einen sofortigen Stopp der Tötungsaktion gegen den Hornisgrinde-Wolf (GW2672m), der liebevoll auch „Grindi“ genannt wird.
Das Verhalten des Wolfs entspricht nach Ansicht der NI und fachlicher Experten (u. a. Dr. Wolfgang Epple) nicht der Begründung der Genehmigung: Es liegt keine anhaltende Verschärfung oder akute Lebensgefährdung vor, wie von Behörden und Gerichten angenommen.
Stattdessen zeigen sich saisonale Verhaltensänderungen bei Wölfen (z. B. durch abflauende Hormonsteuerung), die zu weniger Sichtungen und Begegnungen führen – genau das, was bei diesem „klugen“ Individuum in den letzten Jahren beobachtet und erwartet wurde.
Seit Tagen ist der Wolf für das eingesetzte Spezialkommando (mit Distanzwaffen, Nachtsichtgeräten etc.) unerreichbar, was nach fachlichen Empfehlungen eine erneute Überprüfung der Einstufung als „gefährlich“ erfordert.
Die NI kritisiert zudem, dass die Behörde über anerkannte Empfehlungen hinausgegangen ist. Daher muss die Aktion abgebrochen und der Wolf am Leben gelassen werden.
Eine Verlängerung der Abschussgenehmigung über den 10. März 2026 hinaus – wie von NABU und BUND Baden-Württemberg gefordert oder erwartet – hält die NI für rechtlich, fachlich und ethisch unhaltbar. Die NI kündigt an, das Verfahren fortzusetzen, die Situation weiter rechtlich zu prüfen und sich weiterhin gegen die Tötung einzusetzen.
Es gibt auch eine Petition, diese Tötung zu verhindern.

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