Sonntag, 28. April 2024

Das erste Handy fürs Kind – indiziertes Alter plus IT-Tipps zum sicheren Umgang

27. Februar 2024 | Kategorie: Familie, Internet & Smartphones, Ratgeber

Foto: Jessica Lewis /Pexels

In der heutigen digitalisierten Welt springen längst schon unsere Kleinsten auf den Zug der Handynutzung auf. Wer in der Grundschule kein Smartphone besitzt, ist „out“.

Eltern erlauben ihren Kindern den Besitz von Handys vor allem aus Sicherheitsgründen; Kinder sollen jederzeit anrufen können, wenn sie den Bus verpasst haben oder in Schwierigkeiten stecken, wenn sie bei Freunden übernachten, um erreichbar zu sein oder aus Gründen der besseren Integrität im Kreise ihrer Mitschüler.

Ein Handy ist auch dienlich, wenn die eigenen Kinder auf einer mehrtägigen Klassenfahrt sind. Somit haben Eltern immer einen Draht zu ihren Kindern. Dass Smartphones im jungen Alter jedoch auch Gefahren bergen, sollten Eltern wissen. Im folgenden Ratgeber werden die wichtigsten Regeln beleuchtet, es werden Tipps zum sicheren Umgang mit Smartphones an die Hand gegeben. Wichtig ist es, mit den eigenen Kindern über einen bewussten Umgang mit Smartphones zu sprechen.

Goldene Regel Nr. 1: Handy, ja aber nicht in zu frühem Alter

Pädagogen empfehlen, das erste Handy nicht vor dem neunten Lebensjahr anzuschaffen. Für jüngere Kindern kann ein ganz lapidares Nokia-Tastenhandy für den Notfall sinnvoll sein. Smartphones bergen viele Gefahren wie Viren, Trojaner, Abofallen oder auch ein vehementes Suchtpotenzial, welches durch die inflationäre Nutzung von Smartphones ausgeht.

Goldene Regel Nr. 2: Auf kindgerechte Handytarife achten

Für Kinder, die ein eigenes Handy von ihren Eltern bekommen, lohnen sich kindgerechte Prepaid-Karten. Das bedeutet konkret, dass die Telefonie um ein Quäntchen teurer ist, als bei angemeldeten Handys. Ist das Guthaben einmal aufgebraucht, kann das Kind zwar nicht mehr telefonieren, bleibt aber für Eltern und Freunde erreichbar.

Eine zweite Variante wäre ein Laufzeitvertrag, der eine monatliche Kostenbegrenzung vorsieht. Es gibt zudem spezielle Kinder- und Jugendtarife, die man bei vielen Anbietern abschließen kann. Ein offener Dialog mit dem Kind über die Kosten bei entsprechender Nutzung ist wichtig, damit das Kind eine Relation zum Geld erlernt.

 Goldene Regel Nr. 3: Offen über die Nutzungskosten mit dem Kind sprechen

Wenn Eltern den Nutzungsvertrag unterschrieben haben, haften diese auch für die entstehenden Kosten, die sich aus genau diesem Mobilfunkvertrag ergeben. Deshalb muss die Handyrechnung auch von den Eltern beglichen werden. Deshalb ist es ratsam, sein Kind an den Handykosten (Anschaffung des Smartphones, reguläre Nutzung der Tarife, ob Prepaidkarte oder Handyvertrag) zu beteiligen. Auf diese Weise lernt das Kind, das Gerät sorgfältig zu behandeln und es sinnbringend einzusetzen. Zu Monatsende sollten sich die Eltern mit dem Kind zusammensetzen und die Kosten besprechen.

Goldene Regel Nr. 4: Auf eine sichere Anwendung des Smartphones achten

Das Internet am Handy eröffnet Kindern vollkommen neue Dimensionen. Plötzlich können sie über WhatsApp mit Freunden chatten und Bilder und Videos senden, über YouTube Lieder hören oder Podcasts ansehen und vieles mehr. An dieser Stelle ist es wichtig, auf die Notwendigkeit eines VPN fürs Handy hinzuweisen. Mit einer sicheren VPN-Verbindung surft das Kind anonym und verschlüsselt und kann nicht so einfach getrackt werden.

Die IP-Adresse des Handys wird wie durch einen Tunnel geschleust und ist von Cyberangriffen geschützt. Über einen VPN sollte jeder Elternteil nachdenken, der seinem Kind ein Smartphone kaufen will.

Goldene Regel Nr. 5: Wie sieht es mit der Strahlung von Smartphones aus?

Zwar gibt es bislang keine fundierten, wissenschaftlichen Studien über eine gesundheitsschädliche Wirkung von Elektrosmog aber wer sich absichern möchte, sollte auf die SAR-Werte des Handys achten. Der SARWert sollte im möglichst unteren Bereich liegen. Die Nutzung der Freisprecheinrichtung, Kopfhörern, Headset ist ebenso empfehlenswert, da das Handy keinen direkten Kontakt zum Ohr hat. Hierbei sollten Kopfhörer gewählt werden, die das Gehör gut schützen.

Goldene Regel Nr. 6: Auf die Sicherheit des Kindes bei der Handynutzung achten

Kinder müssen vor nicht altersgerechten Inhalten, wie Gewalt, Werbespam und Pornographie, geschützt werden. Auf allen Geräten, inklusive dem Familien PC- und Tablet, sollte der Jugendschutzfilter eingestellt werden. So können Kinder nur auf YouTube Kids zugreifen und beispielsweise auf Facebook nicht. Facebook ist tendenziell keine Plattform für Kinder unter 12 Jahren.

Goldene Regel Nr. 7: Der Schutz der persönlichen Daten ist fundamental

Wer seinem Kind ein Smartphone schenkt, sollte aus Prinzip eine Tastensperre mit PIN aktivieren. Falls das Handy vergessen wird oder verloren geht, kann kein Unbefugter auf das Handy, die Konversationen, die personenbezogenen Daten und Multimediainhalte wie Fotos und Bilder zugreifen und diese missbrauchen. Wichtig ist es auch, mit dem Kind darüber zu sprechen, welche Daten und Inhalte es von sich im Internet preisgibt.

Einige Apps können auf das persönliche Adressbuch zugreifen und diese Daten zu Werbezwecken auswerten. Eltern sollten ihre Kinder zu einem vorsichtigen Umgang mit Daten am Handy und im Internet schulen und sensibilisieren.

Goldene Regel Nr. 8: Die Nutzungszeit limitieren

Diese Regel geht mit einer gewissen Portion Vertrauensvorschuss einher. Kinder müssen ihre Grenzen kennen und gegebenenfalls durch Handyverbot schmerzlich lernen. Eltern sollten ihren Kindern die Nutzung von Smartphones unter gewissen Voraussetzungen erlauben. So sollte während der Lernzeiten, in denen Hausaufgaben gemacht werden oder während der Einnahme gemeinsamer Mahlzeiten absolutes Handyverbot herrschen. Am Abend sollte das Handy ebenfalls ausgeschalten werden und nicht mit ins Bett genommen werden dürfen.

7 bis 8-jährige Kinder sollten das Handy nur max. 30 Minuten pro Tag nutzen dürfen.

9 bis 10-jährige Kinder sollten das Handy max. 45 Min bis 1 Stunde pro Tag nutzen.

Goldene Regel Nr. 9: Benimm-Regeln für das Handy aufstellen

Im Unterricht muss das Handy im Schulranzen bleiben und auf lautlos gestellt sein. In einigen Schulen ist das Mitführen von Handys ganz untersagt. Dies gilt auch für die Pausen. Bei Familienfesten, gemeinsamen Mahlzeiten, Spieleabenden oder Filmabenden sollten sich alle Beteiligten an ein striktes Handyverbot halten. Dies gilt primär auch für die Eltern, die mit gutem Beispiel vorangehen sollten.

Goldene Regel Nr. 10: Kindgerechte Apps herunterladen

Wenn Eltern ihren Kindern ein Smartphone aushändigen, stehen sie in der Pflicht, die Apps so zu wählen, dass diese kindgerecht sind. Gute Apps für Kinder sind ganz einfach konzipiert und sie sind werbefrei. Eine Beratung mit dem eigenen Kind, welche Apps infrage kommen, macht Sinn und gibt dem Kind das Gefühl, mitentscheiden zu dürfen.

Zusammenfassung zum ersten Handy für das Kind mit Tipps zur Sicherheit

Handy ja oder Handy nein? Hier scheiden sich die Geister. Die Generation der 70er und 80er Jahre ist noch komplett ohne Handy aufgewachsen und so manch ein Elternteil wird noch heute die These vertreten, dass Handys für Kinder oder sogar schon Enkelkinder ein kompletter pädagogischer Unsinn sei.

Die jüngere Generation der 90er Jahre und um 2000 herum wuchs selbst mit einem Handy, wenn auch einem Tastenhandy auf und vertritt wahrscheinlich die Opposition. Wie auch immer Eltern sich entscheiden: Ein Handykauf für Kinder will wohl überlegt sein und birgt Risiken und Gefahrenquellen. 

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