
Foto: Polizei RLP
So wie der Tannenbaum an Weihnachten gehört für viele das Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel dazu. Allerdings sollte man auf selbstgebastelte oder für den deutschen Markt nicht zugelassene Feuerwerkskörper verzichten.
„In Deutschland müssen generell alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und zugelassen sein. Die Zulassung wird durch das CE-Kennzeichen und die dazugehörige Identifikationsnummer dokumentiert. Fehlen diese, sollte man von einem Kauf oder einer Verwendung absehen“, erklärt LKA-Sprengstoffexperte Udo Jastrzembsky.
Nicht nur, weil es strafbar ist sondern weil eslebensgefährlich sein kann. Leider kommt es auch immer wieder zu schweren und schwersten Verletzungen, weil Feuerwerkskörper einfach nicht sachgemäß verwendet werden.
Illegale und damit gefährliche Pyrotechnik enthält in der Regel einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist. Daher können selbst kleine Mengen zu einer erheblichen Verletzung führen. Weitere Gefahren entstehen durch Abdichtungsmaterialien, die Splitter bilden können.
Nicht ohne Grund sind diese lebensgefährlichen Feuerwerkskörper in Deutschland verboten. Und auch selbstgebastelte Böller sind ein großes Risiko. Wer damit erwischt wird, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Tipps der Polizei zum sicheren Nutzen von Feuerwerkskörpern in Kürze:
– Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, kaufen.
– Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.
– Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.
– Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
– Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.
– Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.
– Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (z.B. schwere Flaschen) verwenden.
– Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.
– Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.
– Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
– Vorhandene, örtliche Verbote und Einschränkungen beachten.

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