
Foto: dts Nachrichtenagentur
Stuttgart – Das Landgericht Stuttgart hat entschieden: Zwei große Kaufhausketten bekommen keine Entschädigung für die coronabedingten Schließungen ihrer Filialen.
Die Unternehmen hatten das Land Baden-Württemberg auf Schadensersatz in Höhe von über 32 Millionen Euro verklagt – ohne Erfolg.
Das Gericht stellte klar, dass die Schließungen während der Lockdowns rechtlich in Ordnung waren. Grundlage dafür war das Infektionsschutzgesetz, das solche Maßnahmen erlaubt. Die Richter folgten damit der Linie des Bundesgerichtshofs. Demnach waren die Maßnahmen auch verhältnismäßig, also geeignet und notwendig, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Ein weiterer Punkt: Die Kaufhausketten hatten kritisiert, dass bestimmte Geschäfte, etwa Supermärkte oder Apotheken, geöffnet bleiben durften. Das Gericht sah darin jedoch keinen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot. Die Ausnahmen seien gerechtfertigt gewesen, da diese Betriebe der Grundversorgung der Bevölkerung dienten.
Die klagende Muttergesellschaft der Kaufhäuser argumentierte, die Schließungen seien ohne ausreichende Faktenlage und ohne sinnvolles Konzept erfolgt. Sie bezog sich auf die Lockdowns vom 18. März bis 3. Mai 2020 sowie vom 16. Dezember 2020 bis 22. April 2021.
Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es ist also möglich, dass die Kaufhausgruppe in Berufung geht.
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