
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Der Bundestag hat Änderungen im Waffenrecht beschlossen.
Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten am Freitagmittag die Koalitionsfraktionen von Union und SPD zu, die Bundestagsfraktionen von AfD und FDP stimmten dagegen. Die Fraktionen von Linkspartei und Grünen enthielten sich.
Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die die Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen und deren wesentliche Teile erweitert. Zudem fordere sie von den EU-Mitgliedstaaten, eine umfassende Rückverfolgbarkeit aller Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile sicherzustellen, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.
„Zu diesem Zweck haben die Mitgliedstaaten Waffenhändler und -hersteller in einem ersten Schritt zu verpflichten, den Waffenbehörden unverzüglich sämtliche Transaktionen anzuzeigen, die Bestandteil des Lebensweges einer Schusswaffe und ihrer wesentlichen Teile sind“, heißt es in der Vorlage weiter.
In einem zweiten Schritt würden die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Transaktionen in den Waffenregistern zu registrieren. Mit dem Gesetz werde das Nationale Waffenregister „zum Zweck der Registrierung des vollständigen Lebensweges von Waffen und wesentlichen Waffenteilen“ ausgebaut.
Zudem werde eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen eingeführt. Auch sollen unter anderem bestimmte große Wechselmagazine sowie Schusswaffen mit fest verbauten großen Ladevorrichtungen zu verbotenen Gegenständen werden. Allerdings werde den berechtigten Interessen der Eigentümer solcher Gegenstände durch weitgehende Besitzstandsregelungen Rechnung getragen, heißt es in der Vorlage weiter. (dts Nachrichtenagentur/red)

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