
Amazon kam Anfang des Jahres auch wegen schlechter Arbeitsbedigungen seiner Angestellten und Leiharbeiter in die Schlagzeilen.
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Das Bundeskartellamt will den weltgrößten Internethändler Amazon mit aller Macht zu einer Änderung der Geschäftsbedingungen zwingen.
„Es läuft ein Verfahren, und wir sind mit Amazon in Gespräch, um die Wettbewerbsbehinderung zu beseitigen“, sagte der Präsident der Behörde, Andreas Mundt. Für den Fall, dass keine gütliche Einigung zustande kommt, will er Härte zeigen: „Falls nötig werden wir gegen Amazon auch eine glasklare Verfügung erlassen.“
Dabei geht es um die Preispolitik auf dem sogenannten Marketplace von Amazon. Dort können Internethändler ihre Waren anbieten, sie müssen aber immer den günstigsten Preis offerieren. „Die Bedingungen, zu den Amazon den sogenannten Marketplace betreibt, haben wettbewerbsbehindernde Wirkung. Außerdem werden dadurch Marktzutrittsbarrieren errichtet“, betonte Mundt.
Sollte die Wettbewerbsbehörde eine Verfügung erlassen, wäre Amazon gezwungen, seine Geschäftspraktiken zu ändern. Mundt ist sich sicher, dass die Amerikaner dies dann auch umsetzen würden: „Deutschland ist ein sehr wichtiger Markt für Amazon. Eine Entscheidung der Kartellbehörde kann man da nicht mal einfach ignorieren“, sagte Mundt.
Bereits seit dem Frühjahr ermittelt das Kartellamt gegen Amazon. Die Behörde will zudem generell die Praktiken im Internethandel überprüfen. Auch im Internet dürfe „der Wettbewerb nicht auf der Strecke bleiben“, so Mundt: „Das Bundeskartellamt hat in diesem Bereich sicher auch eine gewisse Vorreiterrolle. Wir sind energischer als manch andere Wettbewerbsbehörde.“
Und der Präsident fügte an: „Es ist mitunter gar nicht so einfach, sich als nationale Behörde gegen global aufgestellte Konzerne durchzusetzen. Zum Glück haben wir die Folterinstrumente, die wir nötigenfalls auch einsetzen.“ (dts Nachrichtenagentur)

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