Bonn – Das Bundeskartellamt hat gegen die Deutsche Bahn AG ein Missbrauchsverfahren wegen des Verdachts auf Behinderung des Wettbewerbs beim Vertrieb von Fahrkarten für den Schienenpersonenverkehr eingeleitet.
„Wettbewerber beklagen, dass sie allenfalls einen eingeschränkten Zugang zu den Vertriebskanälen der Deutschen Bahn haben. Wir werden der Frage nachgehen, warum Wettbewerber der Deutschen Bahn ihre Fahrkarten nicht an den Bahnhöfen verkaufen können“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
„Auch der Vertrieb von Fahrkarten, den die Deutsche Bahn für andere Unternehmen vornimmt, kommt auf den Prüfstand. Funktionierender Wettbewerb beim Fahrkartenverkauf ist essentiell für den Wettbewerb auf der Schiene.“
Das Bundeskartellamt will untersuchen, in wie weit unterschiedliche Provisionshöhen beim Fahrkartenvertrieb für Wettbewerber gerechtfertigt sind. Außerdem soll geklärt werden, ob die Deutsche Bahn die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung gemeinsamer Tarife dazu missbraucht, Wettbewerber darüber hinaus auch zur Nutzung der Vertriebsleistungen der Deutschen Bahn zu verpflichten. (dts Nachrichtenagentur)

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