Brüssel – Die EU-Kommission unternimmt rechtliche Schritte gegen die deutsche Pkw-Maut. Die Behörde werde am Donnerstag (18. Juni) ein Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags gegen Deutschland einleiten, berichtet die „Welt“ unter Berufung auf die EU-Kommission.
„Wir haben erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Pkw-Maut in Deutschland. Ausländische Fahrzeughalter werden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert. Deutsche Nutzer zahlen die Maut dagegen nicht, weil für sie die KFZ-Steuer in gleicher Höhe gesenkt wird. Diese Ungleichheit ist nicht akzeptabel“, hieß es.
Sie bemängelte auch, dass der Preis für Kurzzeittarife bei der Pkw-Maut zu hoch sei. Die Kommissionsbehörde wird zunächst ein Mahnschreiben an Berlin schicken. Sie räumt darin der Bundesregierung eine zweimonatige Antwortfrist ein. „Das Mahnschreiben bietet Deutschland erneut eine Möglichkeit, die geplante Pk w-Maut zu korrigieren. Die Diskriminierung ausländischer Autofahrer muss geändert werden. Alle weiteren Schritte hängen maßgeblich davon ab, wie Deutschland reagiert.“
Die Rechtsexperten der EU-Kommission hätten in den vergangenen Wochen für den Fall einer Klage bereits intensiv alle möglichen Optionen bis ins Detail geprüft. Dabei werde in den zuständigen Kommissionskreisen auch erwogen, einen Antrag beim EuGH auf eine „einstweilige Anordnung“ nach Paragraf 279 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU zu stellen.
Sollte der zuständige EuGH-Vizepräsident Koen Lenaerts im Rahmen eines solchen „Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes“ zu dem Ergebnis gelangen, dass das Gesetz dem Anschein nach gegen EU-Recht verstößt, so kann er innerhalb kürzester Zeit anordnen, dass die Pkw-Maut in Deutschland bis zur endgültigen Entscheidung über die Klage, die durchschnittlich 20 Monate in Anspruch nimmt, nicht angewendet werden darf.
Die Folge: Das deutsche Mautgesetz könnte bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Klage nicht in Kraft treten. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) müsste in diesem Fall alle Vorbereitungen, wie Ausschreibungen, für die neue Pkw-Maut unverzüglich stoppen.
Ein solches Verfahren wurde beispielsweise im Juli 2003 angewandt, als der EuGH Österreich unverzüglich untersagte, ein teilweises Fahrverbot auf der Brennerautobahn für Lkw durchzusetzen.
Alternativ zu einer einstweiligen Anordnung wäre aber auch ein Antrag auf ein „beschleunigtes Verfahren“ denkbar, hieß es in Brüssel. In diesem Fall gäbe es nach fünf bis sechs Monaten eine endgültige Entscheidung. Ein solches Eilverfahren könnte ebenfalls dazu führen, dass die Pkw-Maut in Deutschland niemals eingeführt wird, schreibt die „Welt“ weiter. (dts Nachrichtenagentur)

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