Freitag, 19. April 2024

Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen nach Kölner Geiselnahme

17. Oktober 2018 | Kategorie: Nachrichten

Die Polizei veröffentlichte dieses Bilder und sucht nach weiteren Zeugen.
Fotos: Polizei Köln

Köln/Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag die Ermittlungen gegen einen polizeibekannten 55-jährigen Syrer wegen des Brandanschlags und der Geiselnahme vom Montag am Kölner Hauptbahnhof übernommen.

Dem Beschuldigten werde versuchter Mord in zwei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt, teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mit.

Am Montagmittag hatte der Beschuldigte im Kölner Hauptbahnhof in einem Schnellrestaurant eine brennbare Flüssigkeit ausgeschüttet und diese in Brand gesetzt. Eine 14-Jährige rutschte bei ihrer Flucht vor den Flammen darauf aus und erlitt erhebliche Verbrennungen.

Der Beschuldigte floh anschließend in eine Apotheke und nahm dort eine Geisel. Er stellte telefonisch verschiedene Forderungen. Unter anderem verlangte er, nach Syrien zum „Islamischen Staat“ (IS) ausreisen zu können, so die Karlsruher Behörde.

Die Apotheke wurde von einem Spezialeinsatzkommando gestürmt. Dabei wurde die Geisel durch den Beschuldigten verletzt. Nach dem bisherigen Erkenntnisstand lägen „zureichende Anhaltspunkte“ für einen radikal-islamistischen Hintergrund der Tat vor, so die Bundesanwaltschaft.

Sie ergeben sich demnach unter anderem aus Zeugenangaben. Im Anschluss soll der Beschuldigte die Freilassung einer Frau gefordert haben, deren Mann sich terroristisch betätigt haben soll. Zudem soll er geäußert haben, dass er Mitglied des IS sei und zu diesem nach Syrien ausreisen wolle, so die Bundesanwaltschaft.  (dts Nachrichtenagentur/red)

 

 

 

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2 Kommentare auf "Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen nach Kölner Geiselnahme"

  1. Hans-Jürgen Höpfner sagt:

    Auch bei diesem Täter, Mohammad Abo R angeblich aus Syrien, 55, verpasste dieser hocheffiziente Staat die Frist für die Abschiebung. Daher fiel auch dieser Mann aus der Statistik der ausreisepflichtigen Personen bei DeStatis, dem Zählsystem dieser Regierung, raus.

    So erklärt sich die Reduktion von 1,3 Millionen ausreisepflichtigen Personen zum 31.12.2016 auf 240.000 ausreisepflichtige Personen über Nacht, dem Fristablauf. In deStatis 2017 waren das nämlich „nur“ noch ca. 240.000.

    Muss ich abschliessend darauf hinweisen, dass eine Million Ausreisepflichtiger tatsächlich also bereits erfolgreich hätte abgeschoben sein müssen?
    Sie zahlen! Wohnung, Versorgung … und manchmal – immer häufiger – zahlen Sie mit dem Leben.
    Martina Böswald

    • eliza doolittle sagt:

      „Muss ich abschliessend darauf hinweisen, dass eine Million Ausreisepflichtiger tatsächlich also bereits erfolgreich hätte abgeschoben sein müssen?“

      das kann warten “ priorität eins:
      15. Oktober 2018 Warteraum Asyl Familiennachzug über Erding
      süddeutsche zeitung, erstaunlicher politisch unkorrekter beitrag:
      „Am Montag sind mit einem Flug aus Athen 177 Angehörige von bereits in Deutschland lebenden Flüchtlingen über den Fliegerhorst eingereist. In den kommenden Wochen sollen viele weitere folgen.“

      nachdem der familiennachzug seit märz (wg. LT-wahl bayern) ausgesetzt war, ging/geht es seit montag nach der wahl wieder in die vollen.