Südpfalz – Am Donnerstag, 10. Oktober, findet der bundesweite 24-Stunden-Blitz-Marathon statt. An 8.599 Messstellen werden insgesamt 14.724 Polizisten und Mitarbeiter der Kommunen ab 6 Uhr morgens im Einsatz sein.
Auch in der Südpfalz wird fleißig geblitzt. Bürger konnten zuvor beim Verkehrsministerium Vorschläge für besonders gefährdete Stellen machen. Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) bekräftigte, dass es ausschließlich um die Sicherheit auf den Straßen ginge: „Es geht uns nicht ums abkassieren“, versicherte er.
Liste der Blitzerstellen:
Gommersheim, Röderstraße, 07.00-08.00 Uhr
Edenkoben, Burrweiler, Böchinger Straße, 10.00-11.00 Uhr
Edenkoben, Maikammer, Marktstraße, 13.00-14.00 Uhr
Edenkoben, Kirrweiler, L 515 Höhe Bahnhof, 17.00-18.00 Uhr
Edesheim, Leonhard Eckel Siedlung, 19.00-20.00 Uhr
Edenkoben, L 516 zw. Bormann und Bahnhof, 22.00-23.00 Uhr
Edenkoben, L 516 bei Roschbach, Höhe , Mülldeponie 19:15 – 20:30
Venningen, Edenkobener , Straße/Neuweg, 21:15 – 22:00
Klingenmünster, Weinstraße, 07.00 – 08.00
Oberhausen, B 427, Ortseinfahrt, 09.00 – 10.30
Birkenhördt, Hauptstraße, Bushaltestelle, 11.30 – 13.00
Steinfeldt, Ortsteil Schaidt, 23.00 – 24.00
Landau, B272 bei Hochstadt, 14:00 – 15:00
Offenbach K41 Einfahrt Neumühle, 07:00 – 08:00
Herxheimweyher, Hauptstraße , 01:00 – 02:00
Bornheim, Hauptstr. Südl. Ortseingang, 10:00 – 11:00
Landau, Nordparkstraße, 14:00 – 15:00
Landau, Horstring (K5) Kreuzung Rtg. Osten , 12:00 – 13:00
Impflingen Abzweig in Richtung Insheim , 16:00 – 17:00
Hördt,Wörthstraße,Richtung Sondernheim, 17:30 – 18:30
Germersheim, Bellheimer Straße, 00:30-02:30
Westheim, Holzmühlstraße Richtung Bellheim, 15:45 – 16:45
Germersheim Bellheim, Schulstraße, 07:00-09:00
Germersheim L 509 in Bellheim , 04:00-05:30
Weingarten von Freisbach, Schloßgasse, 09:30-11:30
Germersheim Bellheim, Rülzheimer Straße Ortseinfahrt, 22:00-00:00
Kuhardt, Ortsausgang Richtung Leimersheim , 12:00-14:00
Germersheim K4, Bildgasse in Weingarten, 16.30-18.00
Lustadt, Obere Hauptstraße, 14:30-16:30
Wörth, B10 zwischen AS Mansau, Rt. Kandel geschotterte Fläche nach Auffahrt von Lidl her, 17:30 – 18:30
Schaidt Ortseingang Speckstraße Richtung Ortsmitte 14:15 – 15:00
Rheinzabern, Rappengasse, 15:45 – 16:45
Kandel, Nansenstraße, 16:30-17:30
Kandel, Robert-Koch-Strasse, 17:45-18:45
Ortseingang Hatzenbühl von Herxheim, 08:00-09:00
Ortseingang Hatzenbühl von Jockgrim, 21:00-22:00
Neustadt a.d. Weinstraße, Weinstr., gegenüber „Grüne Insel“, 06 .00 – 07 .00
Neustadt a.d. Weinstraße, Mandelring, ggü. 119, 07 .45 – 08 .45
Haßloch, Langgasse Höhe Nr. 65, auswärts, 08.00-09.30
Haßloch, Westrandstraße, zwischen Gottl.-Duttenhöfer-Straße und Neustädter Straße, Fahrtrichtung Süd, 13.00-15.00
Haßloch, Kirchgasse, Höhe Nr. 104, einwärts, 21.00-23.00 (red)
Die Tabelle hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Alle geblitzten am 18.09.2014 sollten Einspruch einlegen und sich nicht von den Behörden und Verwaltungen einschüchtern lassen. Diese Stellen hätten dann in dieser Frist viel zu klären und schon stehen diese dann auf dem Prüfstand aller Bürger .
Alle am 18.09.2014 geblitzten sollten Einspruch einlegen,die Behörden und Verwaltungen kommen in den gesetzlich geregelten Fristen mit der Bearbeitung aller Fälle sicher nicht nach.Eine unentgeltliche Verwarnung ist bürgerfreundlicher als abkassieren für behördliches Weihnachtsgeld.
Natürlich ist eine unentgeldliche Verwarnung angnehmer für den unfähigen Autofahrer – aber es bringt den übrigen Bürgern nichts, wenn Leute, die nicht in der Lage sind, ihr Fahrzeug so unter Kontrolle zu halten, dass es unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bleibt, nicht nachhaltig (= im Geldbeutel spürbar) darauf aufmerksam gemacht werden.
Daraus folgt: Je höher die Verwarnungs-/Bußgelder, desto bürgerfreundlicher gegenüber der Allgemeinheit!
Noch bürgerfreundlicher ist es aber, wenn Gefährder aus dem Straßenverkehr entfernt werden – was aber leider beim Umgang mit Temposündern nur in extrem seltenen Fällen (und da meist nicht nachhaltig) vorkommt. Die Unfähigkeit zur Einhaltung von Verkehrsregeln lässt sich nun mal am einfachsten mit Geschwindigkeitsmessungen feststellen. Wer beim Tempo seine eigenen Regeln über die allgemeingültigen stellt, wird dies auch am Zebrastreifen, beim Sicherheitsbstand, beim Überholen und in sonstigen, für andere Verkehrsteilnehmer gefährlichen Situationen tun.
Wer aber dann noch die Verwaltung bei diesen im höchsten Maße bürgerfreundlichen Vorgängen behindert oder dazu aufruft – der schadet den Bürgern enorm.
Das mindeste, was die Verwaltung gegenüber einem solchen Mitbürger tun könnte, wäre eine Überprüfung, ob es verantwortbar ist, ihn am motorisierten Fahrzeugverkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen zu lassen.