Landau. Die Stadtverwaltung Landau in der Pfalz weist darauf hin, dass alle Hunde, die im Stadtgebiet gehalten werden, binnen 14 Tagen nach der Anschaffung bei der Steuerabteilung der Stadtverwaltung anzumelden sind.
Es gibt immer wieder Hundehalter, die ihre Hunde aus Nachlässigkeit oder auch vorsätzlich nicht zur Anmeldung bringen. Daher beabsichtigt die Stadtverwaltung in Kürze eine Hundebestandsaufnahme im gesamten Stadtgebiet durchzuführen.
In den nächsten Tagen soll allen Hundehaltern, die ihren Vierbeiner bislang noch nicht angemeldet haben, im Rahmen einer Postwurfsendung die Möglichkeit gegeben werden, ihrer Meldepflicht nachzukommen.
Diese Postwurfsendung, die an sämtliche Landauer Haushalte gerichtet ist, beinhaltet neben einem Anschreiben und allgemeinen Hinweisen auch ein Anmeldeformular.
Die Stadtverwaltung möchte daran erinnern, dass Hundehalter, die ihrer Melde- und Steuerpflicht nicht nachkommen, eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einer Geldbuße mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
Bei Hundebesitzern, die ihrer Meldepflicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Postwurfsendung nachkommen, will die Verwaltung von rechtlichen Schritten absehen.
Weitere Informationen gibt es bei der Steuerabteilung der Stadtverwaltung Landau in der Pfalz, Marktstraße 50, 3. OG, Zimmer: 311 oder telefonisch unter 06341/13-2202.
Diese Maßnahme, die vor allem der Steuergerechtigkeit dient, dürfte sicher auch im Interesse der Hundehalter sein, die ihre Hunde korrekt angemeldet haben.
Hinweis: Wegen des noch anhaltenden Poststreiks kann es zu Verzögerungen bei der Zustellung der Postwurfsendungen kommen. (stadt-landau)

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