Mainz/Stuttgart – Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen das Planfeststellungsverfahren für eine zweite Rheinbrücke bei Karlsruhe abschließen und zugleich eine Weiterführung des Verkehrs über eine Querspange zu der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden B 36 ermöglichen.
Die Planung der Brücke soll demnach getrennt von anderen Verfahren erfolgen und so das Planungsverfahren deutlich schneller schneller abgeschlossen werden.
Darauf hätten sich die beiden Bundesländer geeinigt, teilte das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium unter Minister Volker Wissing (FDP) nach Gesprächen mit dem baden-württembergischen Verkehrsministerium mit.
Der Amtschef des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, Dr. Uwe Lahl, und der Staatssekretär beim RLP-Witschaftsministerium, der Bellheimer Andy Becht, haben den Staatssekretär beim Bundesverkehrsministerium, Rainer Bomba, um Zustimmung dafür gebeten. Die Antwort steht noch aus.
Die Planfeststellung für die beiden Teilprojekte der Rheinüberquerung wurde Ende März 2011 bei den Behörden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beantragt.
Ziel damals war, einen zeitgleichen Abschluss der Verfahren und gemeinsam das Baurecht für eine Rheinbrücke zwischen der B 9 in Rheinland-Pfalz und der B 10 in Baden-Württemberg zu erreichen.
Das Genehmigungsverfahren in Rheinland-Pfalz kann voraussichtlich Anfang 2017 abgeschlossen werden.
Auf baden-württembergischer Seite sind Verzögerungen eingetreten. Eine Untersuchung zur der Verbesserung der Leistungsfähigkeit auf der Bestandsachse wurde zwischenzeitlich mit negativem Ergebnis abgeschlossen.
Aktuell prüft die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg die Verkehrsauswirkungen einer Querspange von der zweiten Rheinbrücke zur B 36, die eine Entlastung für Knielingen und Teile der B 10 und der B 36 bewirken soll.
Bisher waren die Planungen für die Brücke an die Planung einer Querstraße (Querspange) zur B 36 in Baden-Württemberg gekoppelt. Die Verbindungsstraße soll jetzt separat von den laufenden Verfahren geplant werden.
„Mit diesem zweistufigen Vorgehen können wir den zeitgleichen Abschluss der in beiden Ländern laufenden Planfeststellungsverfahren noch erreichen und die Ergebnisse der jahrelangen Planungen und Abstimmungen sichern“, erklärten die Amtschefs der beiden Ressorts, Lahl und Becht.
Die zweistufige Vorgehensweise ermögliche einen frühzeitigen Beginn auch für die erforderlichen vorbereitenden Naturschutz-Maßnahmen.
Außerdem könne vor dem Baubeginn der Anschluss der Querspange zur B 36 an die Trasse der neuen Rheinquerung festgelegt werden. (red/cli)

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