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Ersatz-Rheinbrücke angedacht: Schleicher-Rothmund: Gegen den Alleingang aus Baden-Württemberg

25. September 2013 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Die Rheinbrücke – das wohl meistdiskutierte Verkehrsprojekt der Region.
Foto: Licht

Wörth – Das Tauziehen um die Rheinbrücke bei Maxau bekommt eine neue Variante: Das Verkehrs-und Infrastrukturministerium Baden-Württemberg erwägt als Alternative zur zweiten Rheinbrücke die Anmeldung einer Ersatzbrücke für den neuen Bundesverkehrswegeplan.

Vorerst als zusätzliche Option gedacht, sollen jedoch schon einmal die Daten von der baden-württembergischen Straßenbauverwaltung gesammelt und zusammengestellt werden – mit Absprache auf rheinland-pfälzischer Seite. Das Planfeststellungsverfahren für die zweite Rheinbrücke läuft indes wie geplant weiter.

Die Ersatz -Brücke soll zwischen der Eisenbahn- und Autobrücke entstehen, danach könnte die alte Brücke „entsorgt“ und eine neue gebaut werden.

Von einer Ersatzbrücke halten Barbara Schleicher-Rothmund, örtliche Abgeordnete der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, und Astrid Schmitt, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion, nicht viel und bezeichnen diesen Schritt als „Alleingang“:

„Jetzt eine weitere Variante ins Spiel zu bringen, halten wir nicht für einen gelungenen Vorschlag. Insbesondere die Tatsache, dass der Bund bereits im Linienbestimmungsverfahren die Nordbrücke bestätigt hat, zeigt, dass wir an unseren bisherigen Planungen festhalten sollten, damit die Verkehrsproblematik vor Ort endlich im Sinne der Bürger gelöst werden kann.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat hier einen Weg aufgezeigt, den man gemeinsam mit dem Nachbarland gehen kann“, so Schleicher-Rothmund und Schmitt. (cli/red))

 

 

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Ein Kommentar auf "Ersatz-Rheinbrücke angedacht: Schleicher-Rothmund: Gegen den Alleingang aus Baden-Württemberg"

  1. R. Neises sagt:

    Dass eine verkehrspolitische Sprecherin der SPD so wenig Ahnung vom geltenden Planungsrecht hat, ist traurig und beschämend. Die Planungsbehörden sind im Planfeststellungsverfahren gesetzlich verpflichtet, sämtliche denkbaren Alternativen zu prüfen. Da dies jedenfalls in Baden-Württemberg bis zur Auslegung der Planfeststellungsunterlagen und auch bis zu den Erörterungsterminen im Sommer nicht passiert ist, muss es jetzt ohnehin zwingend nachgeholt werden.