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Bei Aufräumarbeiten in Ilbesheim gefährlichen Stoff gefunden: Bergungsarbeiten und Evakuierung am 7. Juli

26. Juni 2021 | Kategorie: Allgemein, Kreis Südliche Weinstraße, Regional

Wehrleiter Stefan Kaiser, Daniel Leridez (Gefahrstoffzug), der Ilbesheimer Bürgermeister Peter Jean, VG-Bürgermeister Torsten Blank, Michael Letzel (Fachbereichsleiter Bürgerdienste und Helmut Fischer vom Ordnungsamt (v.l.n.r.) informierten über die bevorstehende, nicht ganz ungefährliche Aktion.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Landau/Ilbesheim. Eine Bombe ist es nicht, aber trotzdem sehr gefährlich: Feuerwehr, Ordnungsamt und Verbandsgemeinde Landau-Land werden momentan von einem Pflanzenschutzmittel, das gut 50 Jahre alt ist, in Atem gehalten.

Bei Aufräumarbeiten in einem Anwesen im Bereich Arzheimer Straße, Frühmess-Straße, Hauptstraße wurde vom neuen Inhaber ein Metallgebinde mit der Aufschrift „Selinon-Pulver 50 %“ gefunden.

Nach Google-Infos handele es sich bei dem Fund um ein Pflanzenschutzmittel der Firma Bayer, dessen Nutzung bereits seit 1960 in Deutschland und seit 1991 EU-weit verboten ist. Es ist ein hochgiftiges Insektizid, das unter dem Namen Selinon gehandelt wurde und für die Bekämpfung des Kartoffelkäfers eingesetzt worden war.

Dem Mann kam die Sache suspekt vor und er versuchte glücklicherweise nicht, den unter Korrosion leidenden Behälter selbst zu untersuchen. Er meldete seinen Fund zügig der Polizei, die alles Weitere veranlasste.

Nach Recherche über die genaue Zusammensetzung des Gefahrstoffs und Inaugenscheinnahme durch den Gefahrstoffzug des Landkreises SÜW und Landau, gehe von dem Behälter, so lange er am Ort bleibt, keine akute Gefährdung aus, bestätigten dessen Leiter Daniel Leridez und Wehrleiter Stefan Kaiser, der ebenfalls beim Besichtigungstermin dabei war.

Um zukünftige Gefährdungen durch weitere Korrosion des Fasses auszuschließen, muss das Behältnis inklusive Inhalt jetzt fachgerecht entsorgt werden.

In einer Scheunenecke fand man das hochgiftige Mittel.
Foto: VG Landau-Land

Nach Aussage der ausführenden Fachfirma Buchen besteht wegen des stark korrodierten Gebindes die Gefahr, dass dessen Inhalt beim Umsetzen aufgewirbelt wird und im ungünstigsten Fall eine Explosion ausgelöst werden könnte.

Um jegliche Gefährdung durch die Bevölkerung auszuschließen, empfahl die Fachfirma, alle Anwesen in einem Umkreis von 150 Meter um die Fundstelle zu räumen, sodass sich dort keine Personen mehr aufhalten.

Die Evakuierung dieses Bereichs findet am 7. Juli statt. Dann darf sich dort Niemand mehr aufhalten, der nicht mit der Bergung befasst ist. Das bedeutet, dass alle dort lebenden Personen ihre Häuser und Anwesen im Zeitraum zwischen 8 und 9.30 Uhr verlassen müssen.
Ab 10 Uhr beginnen dann die Bergungsarbeiten. Die Evakuierung wird wahrscheinlich bis 17 Uhr dauern.

Das Dorfgemeinschaftshaus in Ilbesheim ist während der Bergung des Gefahrguts geöffnet. Die betroffenen Haushalte werden durch Infoschreiben informiert.

Bereits zu Wochenbeginn am 5. und 6. Juli werden vorbereitende Arbeiten ausgeführt, indem der Raum um das Gebinde frei geräumt und die entsprechende Technik aufgebaut wird.

Während dieser Arbeiten besteht für die Nachbarschaft noch keine konkrete Gefahr. Am Tag der Bergung selbst wird das Fass nach entsprechender Vorbereitung und Neutralisierung des ausgetretenen Selinon-Pulvers mit einem Seilzug in ein Bergefass eingebracht. Dieses Fass wird anschließend mit einem Harz ausgegossen um die Gefahr einer weiteren Reaktion während des Transports zu verhindern.

Nach dem Ausgießen des Bergefasses besteht keine Gefahr mehr für die Anwohner und die Evakuierung kann beendet werden. Nach vollständigem Aushärten des Harzes (24 Stunden) kann das Fass zur Sondermüllverbrennungsanlage in Wesseling gebracht werden, wo es komplett in einem Ofen verbrannt wird. Die Kosten werden zunächst von der Verbandsgemeinde Landau-Land übernommen.

2016 gab es schon einmal einen Selinon-Fund bei Bad Godesberg. Da ging es um vier Blecheimer, die in einem Schuppen gefunden worden waren. Der damalige Einsatzleiter sprach nach Presseberichten von einer „sehr brisanten Situation und einer hohen Explosionsgefahr.“ Im damaligen Fall musste sich der Grundstückseigentümer an den 126.000 Euro Einsatzkosten nicht beteiligen. (desa)

Foto: VG Landau-Land

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