
Quelle: Bad Dürkheim.de
Bad Dürkheim – Der Stadtrat der Stadt Bad Dürkheim hat in seiner Sitzung am Dienstag, (28. April 2026), den neuen Feuerwehrbedarfsplan einschließlich angepasster Risikoklassen einstimmig verabschiedet.
Damit setzt die Stadt die Vorgaben des novellierten Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) um. Der Plan wurde von einem externen Fachplaner erstellt und dient als zentrales Instrument zur Bewertung und Weiterentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr.
Er analysiert Organisation, Personalstärke, Ausstattung und Standorte der Wehr und soll die gesetzlich vorgeschriebene Gefahrenabwehr sicherstellen.
Herausforderungen bei Einsatzzeiten
Ein zentrales Ergebnis des Bedarfsplans ist der Hinweis auf verbesserungswürdige Einsatzgrundzeiten in mehreren Stadtteilen. Besonders in Hardenburg, Leistadt und Seebach liegen die Zeiten bis zum Eintreffen wirksamer Hilfe teilweise über den vorgegebenen Werten.
Grund dafür sind vor allem längere Anfahrtswege und die aktuelle Personalsituation. Insgesamt erreicht die Feuerwehr derzeit einen Erreichungsgrad von rund 60 Prozent. Der Personalbestand der aktiven Mannschaft bewegt sich im Bereich der gesetzlichen Mindeststärke. Auch bei der Infrastruktur sieht der Plan Handlungsbedarf, insbesondere hinsichtlich Platz- und Lagermöglichkeiten im Feuerwehrhaus.
Zitate der Verantwortlichen
Bürgermeisterin Natalie Bauernschmitt erklärte nach dem Beschluss: „Mit dem Beschluss des Feuerwehrbedarfsplans schaffen wir eine verlässliche und transparente Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Feuerwehr. Unser Ziel ist es, den Schutz der Bürger auch in Zukunft auf hohem Niveau sicherzustellen und gleichzeitig verantwortungsvoll mit den Ressourcen umzugehen.“
Der für das Feuerwehrwesen zuständige Beigeordnete Claudius Güther ergänzte: „Der Feuerwehrbedarfsplan zeigt deutlich, wo wir konkret handeln müssen – insbesondere bei den Einsatzgrundzeiten und der personellen Situation. Jetzt geht es darum, die identifizierten Maßnahmen konsequent umzusetzen.“
Geplante Maßnahmen
Zur Verbesserung der Situation empfiehlt der Plan unter anderem die Einrichtung zusätzlicher Feuerwehrstandorte. Für Hardenburg und Seebach wird die Bildung eigener Einheiten als notwendig erachtet. Für Leistadt und Ungstein sollen sowohl eigene Lösungen als auch eine mögliche interkommunale Zusammenarbeit geprüft werden. Weitere vorgesehene Schritte sind Maßnahmen zur Steigerung der Personalverfügbarkeit, neue Ansätze der Mitgliedergewinnung sowie eine optimierte Verteilung der Kräfte auf mehrere Standorte, um die Ausrückzeiten zu verkürzen.
Bedeutung für Förderung und künftige Planung
Mit dem Beschluss erfüllt die Stadt die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans (Frist bis 1. Januar 2028) und schafft die Voraussetzung für den Zugang zu Landesfördermitteln. Der Plan soll künftig als Grundlage für alle strategischen Entscheidungen zur Feuerwehrentwicklung dienen und regelmäßig fortgeschrieben werden. Die im Bedarfsplan aufgeführten Maßnahmen sollen nun schrittweise umgesetzt werden.

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