
Ratssaal des Bad Dürkheimer Rathauses.
Foto: Pfalz-Express/Ahme
Bad Dürkheim. In der Stadtratssitzung am 29. Oktober 2024 wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB einstimmig beschlossen.
Dieser Beschluss stellt einen bedeutenden Schritt für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels in Bad Dürkheim dar.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd hatte zuvor die Erstellung eines umfassenden Einzelhandelskonzepts für das gesamte Stadtgebiet gefordert, um die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters am Standort Fronhof II zu prüfen. Das Konzept dient nicht als Verhinderungsinstrument, sondern soll eine gezielte und zukunftsorientierte Einzelhandelsentwicklung ermöglichen.
Es wurde klargestellt, dass der Beschluss nicht bedeutet, dass sofort mit dem Bau eines Supermarktes begonnen wird. Vielmehr ist dies ein wichtiger nächster Schritt, um die Voraussetzungen für zukünftige Planungen zu schaffen.
Der Stadtrat wird in zukünftigen Planungen das Einzelhandelskonzept als abwägungsrelevanten Belang berücksichtigen, um eine ausgewogene und zukunftsorientierte Einzelhandelsentwicklung in der Stadt zu gewährleisten.

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