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Neustadter Stadtrat beschließt neues „Parkraumkonzept Innenstadt“

3. Juli 2013 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer

Neustadt bekommt eine neue Parkraumbewirtschaftung.
Motivfoto: Ruth Rudolph/pixelio

Neustadt. Die Amtszeit der derzeit bei den Schöffengerichten und den Strafkammern der Landgerichte tätigen, ehrenamtlichen Schöffen endet am 31. Dezember 2013. Zur Vorbereitung der Neuwahlen hat der Stadtrat im öffentlichen Teil seiner gestrigen Sitzung vier Vertrauenspersonen plus Ersatzleute benannt sowie einer Vorschlagliste mit 55 Namen für die Wahl der Schöffen für 2014 bis 2018 zugestimmt. Koordiniert werden die Neuwahlen vom Landgericht Frankenthal.

Auch die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße und dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz ist Ende des Jahres vorbei. Die vom Rat verabschiedete Vorschlagliste für das Verwaltungsgericht umfasst 20 Personen, die des OVGs eine.

Armin Grimm heißt der neue Vertreter von Fachbereichsleiterin Marion Walz in der Trägerversammlung des Jobcenters Deutsche Weinstraße. Der Abteilungsleiter Soziale Hilfen folgt Werner Niederberger, der in den Ruhestand versetzt wurde.

Beschlossen wurde zudem das neue „Parkraumkonzept Innenstadt“. Es soll als Grundlage für die Neuordnung und Verbesserung der Parkplatzsituation dienen sowie den Parksuchverkehr reduzieren. Das Konzept wurde von einem Verkehrsplanungsbüro in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe – bestehend aus Ratsmitgliedern, Einzelhändlern sowie Wirtschaftsentwicklern – erarbeitet.

Die Ergebnisse wurden in drei Kategorien gebündelt: Erhöhung des Parkangebots durch Bau, Umbau oder Umwidmung, bessere Auslastung durch eine optimierte Bewirtschaftung sowie eine Verbesserung der Organisation. Konkret vorgeschlagen wird die Einführung von drei Parkzonen: Komfortzone für Kunden und Besucher, eine Mischzone für Bewohner und Besucher sowie eine kostenfreie Mischzone.

Die bewirtschafteten Zeiten sollen vereinheitlicht werden, geplant sind Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr sowie Samstag von 9 bis 15 Uhr. Damit entfällt das kostenlose Parken an Samstagen. Eine Mindestparkdauer ist nicht vorgesehen, bereits für zehn Cent hat man sechs Minuten Zeit, frische Brötchen zu kaufen.

Auch eine Begrenzung der Parkzeit soll es nicht geben. Für die Zone eins werden ein Euro pro Stunde fällig, für die Zone zwei 50 Cent. Tagestickets (für bestimmte Plätze) sollen bei zwei Euro liegen. Die neue Parkraumbewirtschaftung soll am 1. Juli 2014 starten. Nach zwei Jahren soll das neue System überprüft werden.

Die Mitglieder des Stadtrats haben zudem den Weg für die Erweiterung eines Weinbaubetriebs in Mußbach geebnet. Dieser plant bauliche Veränderungen, wie die Errichtung einer modernen Vinothek sowie neuer Wirtschaftsgebäude. Voraussetzung dafür ist eine Änderung des Bebauungsplans „In den Oberwiesen“ für ein 1,76 Hektar großes Areal. Mit der Änderung wird der Entwicklung am Standort der Vorzug gegeben, eine Variante auf Weinbergsflächen im Außenbereich wäre die Alternative gewesen.

Zugestimmt hat der Stadtrat außerdem dem Antrag, dass die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss 2012 der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH genehmigen und die Bilanz zum 31. Dezember 2012 in Aktiva und Passiva auf je 61.517.396,08 Euro feststellen kann. Geschäftsführung und Aufsichtsrat können entlastet werden. Der Jahresfehlbetrag des Stadionbades in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro wurde abgedeckt. Der Gewinn in Höhe von knapp 3,7 Millionen Euro vereinbarungsgemäß an die Touristik, Kongress- und Saalbau GmbH überwiesen.

Neustadt an der Weinstraße wird auf Wunsch des Stadtrats eine Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen der Verletzung des Konnexitätsprinzips (Wer bestellt, muss bezahlen) im Zuge des Ausbaus von U3-Kinderbetreuungsplätzen vorbereiten. Dem war ein Antrag der CDU-Fraktion vorausgegangen. Angesichts der katastrophalen Finanzsituation und jährlicher Millionenbeträge sei eine eindeutige und abschließende rechtliche Klärung zwingend notwendig. Ein Urteil vom Landesverfassungsgericht Brandenburg in ähnlicher Sache mache Mut, heißt es zur Begründung weiter. Im Rahmen der Vorbereitung will man sich strategische Partner suchen. Ein Kandidat wäre die Verbandsgemeinde Birkenfeld, die gestern im Ratssaal zu Gast war und ihre Position geschildert hatte.

Im nicht-öffentlichen Teil wurde der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit der Speyerbach Carré GbR zur Entwicklung des ehemaligen „IBAG-Geländes“ beschlossen. Beide Seiten bringen dabei ihr Interesse zur Umstrukturierung und Reaktivierung des derzeit brachliegenden Geländes zum Ausdruck. Die erste Entwicklungsstufe sieht den Bau eines Supermarktes und eines Drogeriemarktes im Südosten vor.

Darüber hinaus wurden die Architektenleistungen für die Neugestaltung der Sportanlage plus Bau eines Gerätehauses am Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium an ein Unternehmen in Frankenthal vergeben. Der Auftrag hat einen Wert von rund 25.000 Euro. Die Sportanlage ist in die Jahre gekommen und in einem sehr schlechten Zustand. Die Deckschicht des Tennebelags ist stark abgetragen, Unkraut macht sich breit. Ob die Wahl beim Neubau auf einen Ricoten-Belag fällt, soll noch einmal geprüft werden, da es unterschiedliche Erfahrungen gibt.

Um die Beleuchtung des sanierten IBAG-Tunnels wird sich eine Firma aus Neustadt kümmern. Die neue Anlage wird rund 186.000 Euro kosten.

Der Auftrag zum Abriss und Neubau der „Seilerbahnbrücke“ ging an ein Unternehmen in Pirmasens. Kosten wird dies knapp 690.000 Euro, wobei 540.000 Euro auf den Straßenbau, 77.500 Euro auf Kanalarbeiten des ESN und 65.500 Euro auf Versorgungsleitungen der Stadtwerke entfallen. (stadt-nw)

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