
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, will 29 Gesetze und Verordnungen reformieren, die in der Zeit des Nationalsozialismus erlassen wurden und bis heute gelten.
Über eines davon, das Namensänderungsgesetz, wolle der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode entscheiden, sagte Klein dem „Spiegel“. Eine entsprechende Formulierungshilfe des Innenministeriums liege dem Bundestag bereits vor.
Das „Gesetz über die Änderungen von Familiennamen und Vornamen“ wurde im Jahr 1938 unter dem Ermächtigungsgesetz des NS-Regimes erlassen und gilt bis heute als Bundesrecht fort.
Vom 1. Januar 1939 an mussten einer Durchführungsverordnung des Gesetzes zufolge deutsche Juden vermeintlich typisch jüdische Vornamen führen, was freilich heute nicht mehr gilt. Männer hießen mit Zweitnamen fortan offiziell Israel, Frauen Sara, sofern ihr Erstname nicht auf einer jüdischen Namensliste des Ministeriums stand.
Ziel sei es, das Gesetz von den sprachlichen Begriffen des Nationalsozialismus zu befreien, sagte Klein dem „Spiegel“.
„Das Namensänderungsgesetz ist das krasseste von allen“, sagte der Regierungsbeauftragte. Es habe „einen ganz deutlichen antisemitischen Hintergrund und in der Entrechtung und Ausgrenzung von Juden einen entscheidenden Stellenwert“ gehabt.
Noch immer ist im ersten Paragrafen die Rede vom „Deutschen Reich“ und dem „Reichsminister des Inneren“ statt der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesinnenminister.
Insgesamt gibt es Klein zufolge weitere 28 Gesetze und Verordnungen in Deutschland, die in der Zeit des Nationalsozialismus erlassen wurden. Dazu gehören beispielsweise das Heilpraktikergesetz, die Spielbankverordnung oder auch das Gesetz zum deutsch-griechischen Rechtshilfeabkommen im Zivilrecht.
Klein will erreichen, dass alle verbleibenden Rechtsvorschriften mit Hilfe eines sogenannten Artikelgesetzes, das gleichzeitig mehrere Regelungen verändert, überprüft und bereinigt werden. (dts Nachrichtenagentur)

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