Freitag, 19. April 2024

Annweiler: Holzlagerplätze notwendig – Trifels Natur GmbH lässt Angelegenheit vor Verwaltungsgericht prüfen

14. Februar 2021 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Regional

Annweiler
Foto: Pfalz-Express

Annweiler. In einer gemeinsame Pressemeldung der Stadt Annweiler am Trifels, der Trifels Natur GmbH und der Rechtsanwaltskanzlei Jeromin & Kerkmann wird betont: Holzlagerplätze sind notwendig.

Nachdem die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD-Süd) ein Rückbaukonzept für drei von der Stadt Annweiler bzw. ihrer Forstgesellschaft angelegten Holzplätze gefordert hat, erhebt nun die städtische Forstgesellschaft dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.

Im Verwaltungsrechtstreit zwischen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD-Süd) und der Stadt Annweiler/Trifels Natur GmbH zur Erstellung eines Rückbaukonzeptes für drei von ihr notwendig angelegten Holzlagerplätze, hat die SGD-Süd dem Anwalt der städtischen
Forstgesellschaft Ende Januar einen Widerspruchsbescheid zugestellt.

Die Behörde beharrt weiterhin auf der Vorlage eines Rückbaukonzeptes. Der Aufsichtsrat der Trifels Natur GmbH hat sich nun einstimmig dafür ausgesprochen, gegen den Bescheid der SGD-Süd beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Klage zu erheben.

Stadtbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender Benjamin Seyfried: „Durch die nun neutrale Überprüfung und Entscheidung eines Gerichts, kann diese schon seit über 7 Jahren bestehende Angelegenheit hoffentlich zu einem Abschluss gebracht werden.

Die Stadt Annweiler und die städtische Forstgesellschaft stehen Seite an Seite. Wir benötigen diese Holzplätze im Rahmen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft.“

Die Stadt Annweiler hatte bereits vor 2005 mit der Anlage der Holzplätze mit unbelastetem und jeweils beprobtem Material begonnen und die städtische Forstgesellschaft führte die Arbeiten mit ihrer Gründung im Jahre 2007 fort.

Aufgrund einer anonymen Anzeige im Jahre 2014 ermittelten die Behörden gegen die städtische Forstgesellschaft, da sie in den Holzplätzen illegale Erddeponien vermuten.

„Der von der SGD Süd letztlich geforderte Rückbau der Holzlagerplätze würde zu einem viel gravierenderen Eingriff in Natur und Landschaft führen als die Anlegung der Lagerplätze es jemals getan hat. Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die Forderung der SGD Süd im weiteren Verfahren nicht bestätigt wird“, so der Anwalt der städtischen Forstgesellschaft, Prof. Dr. Kerkmann.

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen