Montag, 29. April 2024

Annweiler: Auskunftssperren und Bürgerbüro: Schutz der Privatsphäre und praktische Tipps

10. April 2024 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße

Rathaus der VG Annweiler
Foto: Pfalz-Express

Annweiler. Es kommt gelegentlich vor, dass Bürger der Verbandsgemeinde Annweiler sich bei der Verwaltung darüber beschweren, dass der Bürgermeister ihnen nicht persönlich zu ihrem Jubiläum gratuliert hat.

Doch der Grund dafür liegt nicht darin, dass der Bürgermeister kein Interesse daran hätte, sondern vielmehr daran, dass die persönlichen Daten dieser Personen geschützt sind und nicht ohne Weiteres herausgegeben werden können.

Die Verwaltung möchte daher kurz über die verschiedenen Arten von Datenschutzinformations-Sperren informieren, die in Anspruch genommen werden können: die Auskunftssperre, die Übermittlungssperre und den bedingten Sperrvermerk.

Auskunftssperre gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes (BMG)

Eine Auskunftssperre wird in das Melderegister eingetragen, wenn bestimmte Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass die Offenlegung von Informationen aus dem Melderegister eine potenzielle Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder andere schutzwürdige Interessen darstellen könnte. Diese Sperre gilt für zwei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.

Bedingter Sperrvermerk gemäß § 52 BMG

Der bedingte Sperrvermerk wird für Personen eingerichtet, die in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern, Einrichtungen zur Suchterkrankung oder Pflegeheimen gemeldet sind. Diese Sperre wird nur eingerichtet, wenn die Meldebehörde Kenntnis darüber hat, dass die betroffene Person in einer solchen Einrichtung angemeldet ist.

Übermittlungssperre gemäß § 36 und § 42 BMG i.V.m. § 50 BMG

Jeder Person steht es frei, eine Übermittlungssperre bei der Meldebehörde einzurichten. Diese Sperre verhindert, dass persönliche Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, Adressbuchverlage, Parteien und Wählergruppen weitergegeben werden. Eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Behörde ist erforderlich, ein schriftlicher Antrag nicht.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Schutzmaßnahmen kostenfrei sind. Allerdings müssen Personen, die eine persönliche Gratulation vom Bürgermeister wünschen, aber eine Sperre haben, diese entsprechend aufheben lassen.

Zusätzlich bittet die Verwaltung darum, das Bürgerbüro vorzugsweise montags und donnerstags am Vormittag aufzusuchen, da es nachmittags zu längeren Wartezeiten kommen kann.

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