Freitag, 19. April 2024

Änderung imLandesstraßengesetz: Ortsteile dürfen mit Kreisstraßen an Straßennetz angeschlossen werden

16. Januar 2018 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz
Symbolbild Pfalz-Expres

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Mainz – Der Ministerrat hat heute die von Verkehrsminister Dr. Volker Wissing vorgelegte Änderung des Landesstraßengesetzes beschlossen.

Damit erhalten nun auch Ortsteile das Recht, mit einer Kreisstraße an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen zu sein. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet.

Dem Gesetzentwurf zufolge haben künftig nicht nur „Gemeinden“, sondern auch „räumlich getrennte, im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ Anspruch auf Anschluss mit einer nicht in der Baulast der jeweiligen Gemeinde stehenden Straße.

Für die Beurteilung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils soll auf die Vorschriften des Bauplanungsrechts und die dazu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden. Damit ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet der Gemeinde zu verstehen, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht aufweist und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.

Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hatte zuletzt gefordert, dass bei als Kreisstraßen eingestuften Straßen vor einer Förderung für einen Ausbau deren richtige Einstufung zu prüfen ist.

Die bestehende gesetzliche Regelung (§ 3 Nr. 2 LStrG) und die vom Rechnungshof geforderte neue Verwaltungspraxis hätten zu vielen Abstufungen von Kreis- zu Gemeindestraßen geführt, insbesondere bei Gemeinden, die bei Reformen in der Vergangenheit ihre Eigenständigkeit verloren haben und zu Ortsteilen geworden sind.

Mit dem Entwurf des Zehnten Landesgesetzes zur Änderung des Landesstraßengesetzes (LStrG) ist nun eine Abstufung in vielen Fällen nicht mehr notwendig.

„Durch die Gesetzesänderung wird in vielen Fällen die Abstufung von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße vermieden. Das entlastet viele kleine Gemeinden, die die finanziellen Folgen einer Straßenabstufung nicht hätten tragen können. Ich hatte den Kommunen zugesagt, die bestehende Rechtslage in ihrem Sinne zu ändern. Dies kann nun erfolgen, wenn der Landtag dem Gesetz zustimmt“, sagte Wissing nach dem Beschluss des Ministerrats. (red)

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