SÜW – Die geplanten Änderungen des Landeswahlgesetzes und dem damit verbundenen Herauslösen der Verbandsgemeinde Annweiler aus dem Wahlkreis 49/Südliche Weinstraße lehnt der Kreisvorstand Südliche Weinstraße in einer Stellungnahme ab.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde dem Landkreis SÜW zur Stellungnahme vorgelegt. Er sieht vor, die Wahlkreiseinteilung für die nächste Landtagswahl im Jahre 2016 zu verändern.
Bezogen auf den Landkreis Südliche Weinstraße bzw. den „Wahlkreis 49 – Südliche Weinstraße“ soll die gesamte Verbandsgemeinde Annweiler dem „Wahlkreis 48 – Pirmasens“ zugeteilt werden.
„Gewachsene Strukturen anerkennnen“
„Eine Wahlkreisreform muss gewachsene Strukturen anerkennen, Veränderungen sinnhaft vornehmen und sowohl grundsätzlich als auch nachhaltig und langfristig auf die Bevölkerungsentwicklung allgemein und im Besonderen in den betroffenen Teilregionen ausgerichtet sein“, so der Kreisvorstand in seinem Beschluss.
Bereits jetzt sei der Landkreis SÜW in zwei Wahlkreise aufgeteilt. Die große Verbandsgemeinde Annweiler aus dem Wahlkreis 49 herauszulösen und der Region Südwestpfalz zuzuordnen, würde eine nicht hinnehmbare Zergliederung der einheitlich arrondierten, erfolgreichen Südlichen Weinstraße bedeuten, begründeten Landrätin Theresia Riedmaier und die Beigeordneten Marcus Ehrgott, Helmut Geißer und Bernd Lauerbach ihre Ablehnung.
Inhaltlich, geografisch und politisch sei der Landkreis Südliche Weinstraße grundsätzlich als Einheit zu betrachten, die Teil der Südpfalz sei.
In vielen Kooperationen insbesondere mit der Stadt Landau aber auch mit dem Landkreis Germersheim habe man eine enge Zusammenarbeit und eine sehr gute gemeinsame Entwicklung der Südpfalz grundgelegt.
Zwar gebe es auch eine nachbarschaftliche Zusammenarbeit zur Südwestpfalz, aber die Strukturen seien unterschiedlich, was beachtet werden müsse.
„Für den Landkreis SÜW ist es von großer Bedeutung, in der Landespolitik als eigenständig, zusammengehörig und homogen wahrgenommen zu werden. Wir haben bewiesen, dass wir in vielen Zukunftsfragen (zum Beispiel Schullandschaft, Kinderbetreuung, Wirtschaftsförderung, Infrastruktur, Naturschutz, Image einer innovativen Weinbauregion) weit voraus sind. Es wäre völlig unverständlich, wenn durch die Wahlkreisneuordnung diese erfolgreiche Einheit gestört würde“, so das Kreisgremium weiter.
Das Positionierungsschreiben des Kreisvorstands zum „Entwurfs eines Siebten Landesgesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes“ wird nun Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger Lewentz, den Fraktionsvorsitzenden des Landtages und dem Landkreistag zugeleitet. Eine Entscheidung über die Landtagswahlkreise muss bis zum Herbst erfolgen. (red)

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