Mainz – Die Kritik am herrschenden Länderfinanzausgleich aus Bayern und Hessen ärgert Finanzminister Carsten Kühl, der diese scharf zurückwies: „Zu behaupten, der Länderfinanzausgleich sei eine ‚himmelschreiende Ungerechtigkeit‘, wie dies der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer tut, ist absurd.“
Kühl erinnerte daran, dass vor nicht allzu langer Zeit die Länder, die jetzt den Klageweg beschreiten wollen, dem Gesetz noch zugestimmt haben und es ausdrücklich als ihren Erfolg feierten. „Will uns Seehofer mit seiner Kritik sagen, er finde das seinerzeit vom bayrischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber ausgehandelte Gesetz ‚unsolidarisch und blöd‘?“
Lob erfährt dagegen Hessens Finanzminister Thomas Schäfer von seinem rheinland-pfälzischen Amtskollegen. „Der hat es richtig erkannt. Jedes Land fordere immer genau die Änderung an der Steueraufteilung, die ihm am meisten nutzt. Der Unterschied ist, dass die anderen 14 Bundesländer nicht mit Verfassungsklagen Wahlkampfgetöse betreiben sondern sich verständigt und bereits begonnen haben, bis 2019 – übrigens gemeinsam mit Bayern und Hessen – ein neues und angemessenes Ausgleichsverfahren zu verhandeln.“
Wer die Höhe der Ausgleichszahlungen beklage, sollte die anderen Schwachstellen im Gesetz nicht außer Acht lassen. „Bei der horizontalen Umsatzsteuerverteilung beispielsweise erhält Rheinland-Pfalz nicht seinen Einwohneranteil. Auf dieser wichtigen Stufe wird unser Land belastet. Außerdem werden derzeit 36 Prozent der Gemeindefinanzkraft nicht in der Bemessungsgrundlage des Länderfinanzausgleichs angesetzt. Das ist nicht sachgerecht. Wenn wir schließlich die Unternehmens- und Kapitalertragsteuern, von denen die Länder mit Konzernzentralen und Bankensitzen besonders profitieren, nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seiner Bürger gerecht aufteilen, relativiert sich die Finanzstärke von Bayern und Hessen in der Ausgangssituation erheblich“, sagte Kühl. (red/stk)

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