Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Franco A.: „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“

12. Dezember 2017 | Kategorie: Nachrichten
Foto; dts Nachrichtenagentur

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Karlsruhe/Frankfurt – Die Bundesanwaltschaft hat gegen den erst vor wenigen Tagen auf freien Fuß gesetzten Franco A. Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main erhoben. Der 28-Jährige sei hinreichend verdächtig, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben.

Darüber hinaus werden ihm Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffen- und Sprengstoffgesetz, Diebstahl und Betrug vorgeworfen.

In der Anklageschrift heißt es:

1. Der Angeschuldigte ist Angehöriger der Bundeswehr im Range eines Oberleutnants. Er plante aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung heraus zu einem unbekannten Zeitpunkt einen Anschlag auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens, die sich für ihr aus Sicht des Angeschuldigten flüchtlingsfreundliches Engagement besonders auszeichnen. Als Anschlagsopfer waren nach den Aufzeichnungen des Angeschuldigten unter anderem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth sowie Anetta Kahane, Menschenrechtsaktivistin, Journalistin und Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung in Berlin, vorgesehen.

2. Zur Durchführung seiner Anschlagspläne verschaffte sich der Angeschuldigte insgesamt vier Schusswaffen, über 1.000 Schuss Munition sowie mehr als 50 Sprengkörper. Bei den Schusswaffen handelt es sich um ein Gewehr des Typs G3, ein halbautomatisches Selbstladegewehr sowie zwei halbautomatische Pistolen. Jedenfalls einen Teil der Munition und der Sprengkörper hatte der Angeschuldigte aus Beständen der Bundeswehr entwendet.

3. Zudem ließ sich der Angeschuldigte zur Vorbereitung seiner Anschläge unter der fiktiven Identität eines syrischen Staatsangehörigen als Asylsuchender registrieren. Dabei kam es ihm darauf an, diese fiktive Identität als die des mutmaßlichen Attentäters zu nutzen. In dieser Weise wollte er die Ermittlungen nach den von ihm geplanten Anschlägen auf in Deutschland erfasste Asylbewerber lenken. Auf die unter seinen Falschpersonalien gestellten Anträge wurden dem Angeschuldigten Aufenthaltsgestattungen sowie verschiedene staatliche Sach- und Geldleistungen im Umfang von insgesamt mehreren Tausend Euro gewährt.

4. Die dem Angeschuldigten zur Last gelegte Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ist eine staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung. Nach den Vorstellungen des Angeschuldigten sollten seine Anschläge von der Bevölkerung als radikal-islamistische Terrorakte eines anerkannten Flüchtlings aufgefasst werden. Gerade im Hinblick auf die fortdauernde öffentliche Diskussion in der Ausländer- und Flüchtlingspolitik hätte ein vermeintlicher Terrorakt eines registrierten Asylsuchenden besonderes Aufsehen erregt und zu dem allgemeinen Gefühl einer Bedrohung beigetragen. Daneben kann der Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gerade durch einen rechtsnationalistisch gesinnten Bundeswehrangehörigen in besonderem Maße das Vertrauen der deutschen Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr schwächen und das Sicherheitsgefühl nachhaltig beeinträchtigen.

Die Bundesanwaltschaft hatte das zunächst bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführte Ermittlungsverfahren übernommen. Franco A. war am 26. April 2017 festgenommen worden . Er befindet sich seit dem 29. November 2017 wieder auf freiem Fuß, nachdem der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs den bestehenden Haftbefehl aufgehoben hat.

Gegen die Beschuldigten Maximilian T. sowie Mathias F. besteht derzeit kein hinreichender Tatverdacht bezüglich der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Der Bundesgerichtshof hat in der auf die Haftbeschwerde von Maximilian T. ergangenen Entscheidungen die Voraussetzungen für Mittäterschaft und Beihilfe präzisiert. Hiernach müssen sich Tatbeiträge eines Mittäters oder die Förderung durch einen Gehilfen auf das sich Verschaffen oder Verwahren der Waffe beziehen.

Vor diesem Hintergrund dauerten die Ermittlungen gegen die Beschuldigten Maximilian T. und Mathias F. An, so die Bundesanwaltschaft. (red)

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5 Kommentare auf "Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Franco A.: „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“"

  1. Johannes Zwerrfel sagt:

    Selbst wenn es Franco A. gibt – er hat doch dann nur auf die Zustände in diesem chaotischen Land hinweisen wollen, was hier alles möglich ist! „Flüchtlinge“, die hier ohne Pass mit verschiedenen Identitäten leben können, falsche Alters-und Herkunftsangaben etc… Aber hier wird eher beobachtet und vertuscht, aber was wird unternommen?

    Werden diese Menschen etwa deswegen in ihr Herkunftsland zurückgeführt? Mitnichten… Aber jemanden wie dieser Offizier, den muss man natürlich hart herannehmen…..

    Eine vermeintlich „rechte“ Einstellung, nur weil er diese Zustände in unserem Land anprangert. Was läuft nur so verkehrt in diesem Land…

  2. Johannes Zwerrfel sagt:

    Hat der Kerl nicht nur eine Wette abgeschlossen, dass er (jeder) sich in unserer Bananenrepublik als Syrer ausgeben kann?

  3. Landauermensch sagt:

    https://www.freenet.de/nachrichten/topnews/koelner-silvesterfeiern-werden-wieder-von-massivem-polizeiaufgebot-gesichert_6397622_4702792.html

    Hurra wie kapitulieren!!!

    Innerer Frieden, Sicherheit und Ordnung auf Wiedersehen!
    Grenzen auf – alles rein und der perfekte Umbau zu einem Polizei-
    und Überwachungsstaat.
    Das deutsche Volk macht es Akteuren wirklich leicht!