Karlsruhe – Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs hat die Haftbeschwerde von Franco A. im sogenannten Bundeswehrskandal zurückgewiesen.
Das teilte der BGH am Freitag mit. Es bestehe zumindest ein dringender Tatverdacht hinsichtlich von Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz sowie Betrugs. Bereits aus diesen Gründen sei die Untersuchungshaft gerechtfertigt.
Ob nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen auch eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gegeben ist, ließ der BGH offen.
Franco. A. wird vorgeworfen, gemeinsam mit zwei weiteren Beschuldigten einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens geplant zu haben. Hierzu sollen sich die Beschuldigten eine Schusswaffe beschafft und diese auf dem Flughafen Wien versteckt haben.
Der geplante Anschlag habe von dem Beschuldigten Franco A. durchgeführt werden sollen, der den Verdacht in Richtung der in Deutschland erfassten Asylbewerber habe lenken wollen. Unter seiner Scheinidentität als syrischer Flüchtling soll der staatliche Geldleistungen erhalten haben. (dts Nachrichtenagentur)

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