Zurückweisungen bei Wiedereinreisesperre ab sofort angeordnet

19. Juni 2018 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Foto: dts nachrichtenagentur

Berlin  – Das Bundesinnenministerium hat heute dem Bundespolizeipräsidium per Erlass mitgeteilt, dass künftig diejenigen Personen an der Grenze zurückgewiesen werden sollen, gegen die ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot besteht.

Das sagte eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage der „Welt“. Bislang stellten solche Verbote kein Hindernis für das Stellen eines Schutzgesuchs dar.

Focus-Online berichtet ebenfalls Entsprechendes unter Berufung auf ein Schreiben der Bundespolizeidirektion München an die Dienststellen in Kempten, Rosenheim, Freilassing und Passau sowie am Flughafen in München, das dem Magazin nach eigenen Angaben vorliegt.

Demnach heißt es in dem Schreiben weiter, alle Zurückweisungen „die aufgrund einer vorliegenden Wiedereinreisesperre erfolgen“ seien als „Lagemeldung zu übersenden“.

Weiter heißt es: „Dabei ist insbesondere herauszustellen, ob im Zusammenhang mit der Einreise ein Asylbegehren geäußert wurde und wie sich die entsprechenden Reisemodalitäten (u.a. Reisemittel, Reiseroute und Grenze) darstellen.“ (dts Nachrichtenagentur)

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

4 Kommentare auf "Zurückweisungen bei Wiedereinreisesperre ab sofort angeordnet"

  1. Kai Schnabel sagt:

    Wie kann es sein, dass bisher Flüchtlinge wieder nach Deutschland einreisen durften, owohl für sie eine Wiedereinreisesperre bzw. ein Aufenthaltsverbot bestand. Wozu werden solche Titel vergeben, wenn sie gegenstandslos sind? Die Flüchtlinge mussten lediglich erneut einen Asylantrag stellen und das Prozedere ging von vorne los……
    Ist es nicht das selbstverständlichste auf der Welt, dass diese Flüchtlinge NIE mehr nach Deutschland einreisen dürfen? Nein, bei uns nicht, inzwischen streiten ein Herr Seehofer und eine Fr. Merkel über diese Missstände. Wahrscheinlich wird wieder nichts passieren – unsere Presse schweigt……

  2. Kai Schnabel sagt:

    Ein 38 jähriger Nigerianer soll mit seiner Frau und drei Kindern (sechs und zehn Jahre sowie ein Kleinkind) gemäß dem Dublin-Abkommen abgeschoben werden. Er wird zum Frankfurter Flughafen gebracht – mit dem Ziel Toulouse. Die Kosten trägt der deutsche Steuerzahler!!!
    Zwei Tage später ist er wieder mit seiner kompletten Familie in der Landeserstaufnahmestelle (Lea) an der Durlacher Allee in Karlsruhe aufgetaucht.
    Gewaltsam hatte er sich gegen seine Abschiebung gewehrt, nun wurde ihm die Duldung ausgesprochen.
    Dieser Rechtstitel sorgt für einen weiteren Anspruch auf Vollversorgung, Wohnung, Taschengeld, Kindergeld, gratis Krankenversorgung, Deutschkurs, usw.!
    Nein, es ist kein Einzelfall – so läuft es in Deutschland………….

  3. Hans-Jürgen Höpfner sagt:

    Merkel: „Und dass wir bis jetzt, dann, wenn eine Wiedereinreisesperre verfügt wurde (…) dass da diese Wiedereinreise möglich ist, das habe ich erst jetzt bei der vertieften Diskussion überhaupt zur Kenntnis genommen.“

    Konnte man wirklich nichts davon wissen? „Wer im Herbst 2015 anordnet, dass alle, die an der Grenze das Zauberwort ‚Asyl‘ sagen, ins Land gelassen werden, der weiß, dass das für ALLE gilt“

    bild.de

    MERKEL MUSS ENDLICH WEG!

  4. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Ich habe bereits vor geraumer Zeit gefragt, welchen Sinn denn Abschiebungen bei offenen Grenzen machen. Es macht keinen Sinn, sondern nur unnötige Arbeit und man beruhigt die Bevölkerung ein wenig.