Bundesregierung hält Zurückweisungen an Grenze für zulässig

23. Januar 2016 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Foto: dts nachrichtenagentur

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Berlin  – Die Bundesregierung hält die Zurückweisung von Asylbewerbern an der deutschen Grenze für rechtlich zulässig.

Das geht nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ aus einem gemeinsamen Papier von Bundesinnen- und Bundesjustizministerium hervor.

In der Analyse der Ministerien heißt es, jeder EU-Mitgliedstaat habe nach der Dublin-III-Verordnung das Recht, einen Schutzsuchenden in einen sogenannten sicheren Drittstaat zurückzuweisen.

Unklar sei aber, ob formal auch ein EU-Mitgliedstaat als „sicherer Drittstaat“ gelten könne. Dies sei „mit rechtlichen Risiken behaftet“, heißt es in dem Papier. Es erscheine aber vertretbar.

Außerdem ergebe sich aus dem „derzeitigen Systemversagen des europäischen (Außen-)Grenzschutz- und Asylsystems“ mit der „Durchleitung von Tausenden Schutzsuchenden an die deutsche Grenze“ eine „fundamental neue Situation“, die ein Vorgehen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit eröffne.

Entscheiden müsse aber am Ende die Politik. (dts Nachrichtenagentur)

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