Dienstag, 23. April 2024

„Wieso die Anmeldung einer Versammlung notwendig ist“: Kaiserslautern appelliert an „Montagsspaziergänger“

25. Januar 2022 | Kategorie: Südwestpfalz und Westpfalz

Foto: Pfalz-Express

Kaiserslautern  – Jeden Montag zeigt sich derzeit in Kaiserslautern wie in vielen anderen Orten in Rheinland-Pfalz und Deutschland das gleiche Bild: Die so genannten „Montagsspaziergänger“ sind in kleineren und größeren Gruppen in der Innenstadt unterwegs, größtenteils begleitet von Kräften des Ordnungsamts und der Polizei.

„Es ist ihnen wichtig, ihre Meinung zu den Coronaverordnungen des Bundes und Landes kund zu tun, oftmals gerade unter Missachtung derselben“, heißt es von Seiten der Stadt. Und weiter: „Während ursprünglich Versammlungen bei der Stadt angemeldet waren, finden die Spaziergänge anonym statt, damit niemand die Organisierenden für die offensichtlichen Missstände haftbar machen kann.“

Nun appelliert die Stadt an die Organisatoren, die Veranstaltungen zur Sicherheit aller dennoch anzumelden.

Ist eine Demonstration oder Versammlung zur freien Meinungsäußerung, die in unserem Land als das höchste Gut gilt, geplant, muss sie rechtzeitig bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden. Dazu müssen spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung nicht nur die oder der Anmeldende samt Kontaktdaten sowie das Thema angegeben werden, sondern auch eine eventuell geplante Wegestrecke mit Kundgebungsplätzen und die Anzahl der Teilnehmer. Außerdem werden die eingesetzten Mittel zur Meinungsäußerung wie beispielsweise Megaphone oder Banner abgefragt.

Die Stadtverwaltung betont in diesem Zusammenhang erneut, dass die Versammlungen nur angemeldet, nicht aber von ihr genehmigt werden müssen. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, für dessen Ausübung keine Erlaubnis erteilt werden muss.

Allerdings wird die Durchführung der Veranstaltung von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängig gemacht, die zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung während der Demonstration notwendig sind. Für die Anmeldenden ist die Durchführung damit gleichzeitig mit Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten verbunden, da sie den  geordneten Veranstaltungsverlauf sicherstellen müssen. Die Versammlungsbehörde und die Anmelder  sollen so im Vorfeld und während der Veranstaltung kooperieren. Ziel ist dabei, unter anderem mit Kooperationsgesprächen zwischen Veranstaltenden, Stadt und Polizei das Recht auf Durchführung einer Versammlung und das Recht auf Durchführung einer Gegenversammlung mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Ausgleich zu bringen.

Durch die vorherige Anmeldung soll aber auch sichergestellt werden, dass der Versammlung der erforderliche Schutz, zum Beispiel bei  Gegendemonstrationen, gewährleistet werden kann. Zudem soll die Versammlungsbehörde im Vorfeld die Chance haben, mögliche Auswirkungen auf Dritte, beispielsweise durch geeignete Verkehrsregelungen, auszugleichen. Hierfür wird ein zeitlicher Vorlauf benötigt, ohne den die Absprachen zwischen den einzelnen Behörden und die Anforderung von notwendigen Kräften der Polizei nicht möglich sind. Je nach Versammlungslage ist sogar eine landesweite Koordinierung des Kräfteeinsatzes erforderlich, was kurzfristig nicht leistbar ist.

Damit könnten weder Stadt noch Polizei bei den so genannten Montagsspaziergängen für die Sicherheit der Teilnehmer und unbeteiligter Dritter garantieren, so die Stadt. Deshalb appellieren die Behörden, die Veranstaltungen rechtzeitig anzumelden, „damit für die Sicherheit und Schutz aller gesorgt werden kann.“

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