Ludwigshafen – Ein 74-Jähriger erschien am Montag bei der Polizei und übergab drei Schusswaffen samt Munition. Gefunden habe er diese bei Umbauarbeiten auf seinem Grundstück.
Der Senior wollte von der Waffenamnestie Gebrauch machen, die nur noch bis zum 1.7.2018 gilt. Dabei hatte er jedoch nicht bedacht, dass zwar ein Strafverzicht wegen illegal besessener Waffen oder Munition besteht, es aber dennoch verboten ist, mit Waffen durch die Öffentlichkeit zu laufen.
Der 74-Jährige muss nun mit einer Strafanzeige rechnen.
Die Polizei erinnert: „Wenn auch Sie Waffen zu Hause haben, melden Sie den Besitz bis zum 01.07.2018 telefonisch bei der nächsten Waffenbehörde. Diese wird zu Ihnen kommen und die Waffen sicherstellen.“ (pol)
Diesen Artikel drucken
Das ist alles so gewollt, daß der Deutsche Wehrlos ist und nichtmal eine Spielzeugpistole haben darf. Aber die Hauptsache ist, daß Merkels geschätzte Gäste Messern besitzen und Deutsche niederstechen
dürfen ohne dafür eine Gerechte Strafe vom Gericht zu bekommen.
Ähm,
§ 58 Abs. 8 S. 1 WaffG lautet:
„(8) Wer eine am 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft. “
Mein lieber Pfalz-Express, ist das der angebliche Qualitätsjournalismus, der sich ungeprüft zum Sprachrohr der Behörden macht, statt deren Behauptungen wenigstens durch einen einfachen Blick ins Gesetz kritisch zu prüfen und statt dessen den hier wohl vorliegenden Missstand für die Masse der Menschen öffentlich zu machen?
Hallo Herr Brothan,
danke für den Hinweis – wir haben eine Anfrage an die Polizei gestellt. Vermutlich steht dem gegenüber jedoch ein höherrangiges Gesetz (Verbot Waffen in der Öffentlichkeit o.Ä.)
Beste Grüße,
die Red.