
Insgesamt wurden bei der jüngsten Einbürgerungsfeier 28 Menschen aus 19 verschiedenen Nationen eingebürgert.
Foto: stadt-landau
Landau. Die jüngste Einbürgerungsfeier im Landauer Rathaus stand ganz im Zeichen des „Brexit“. Oberbürgermeister Thomas Hirsch händigte sieben Briten die Einbürgerungsurkunde aus – ein Novum in Landau. In den zurückliegenden zehn Jahren waren insgesamt lediglich drei Briten eingebürgert worden.
Die jüngste Einbürgerung war die dritte in Landau in diesem Jahr. 28 Frauen und Männer aus 19 verschiedenen Nationen – darunter neben Großbritannien unter anderem Sri Lanka, Nigeria, Italien, Österreich und Brasilien – erhielten die deutsche Staatsbürgerschaft.
Einbürgerungen seien mit die freudigsten Termine in seinem Kalender, so Oberbürgermeister Hirsch. „Einige von Ihnen leben seit Jahren, andere bereits seit Jahrzehnten in Landau. Ich freue mich, dass Sie sich entschieden haben, Deutsche bzw. Deutscher zu werden.
Sie zeigen damit Ihre Verbundenheit mit Deutschland, mit Rheinland-Pfalz, mit Landau.“ An die Adresse der Briten gerichtet sagte der Stadtchef, diese hätten mit der Entscheidung zur Einbürgerung auch eine Entscheidung für die Europäische Union getroffen.
Bereits am Morgen nach dem „Brexit“-Entscheid hatten die ersten Briten den Kontakt zur Ausländerbehörde der Stadt Landau gesucht, um sich nach den Modalitäten einer Einbürgerung zu erkundigen.
Auch in den Wochen danach sei das Interesse von britischer Seite spürbar gewesen, informiert Oberbürgermeister und Sozialdezernent Hirsch. Insgesamt leben aktuell rund 40 Britinnen und Briten in der Stadt Landau.
Alle drei Einbürgerungstermine 2016 zusammengenommen, wurden in diesem Jahr 81 Menschen in Landau eingebürgert.
Die Zahl der Einbürgerungen blieb damit konstant hoch. Im Jahr 2015 hatte die Stadt Landau, gerechnet auf die Zahl der in der Stadt lebenden Ausländer, mit 82 Einbürgerungen Platz 2 unter den kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz belegt.
Die Einbürgerungen nimmt jeweils der Oberbürgermeister vor. Eingebürgert werden kann, wer unter anderem seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt und ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen kann.
Weitere Kriterien sind bei der Ausländerbehörde der Stadt Landau zu erfragen. Bei der offiziellen Einbürgerungsfeier sprechen die Einzubürgernden den Eid „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte“ und erhalten dann aus den Händen des Oberbürgermeisters ihre Einbürgerungsurkunden.
Viele der Eingebürgerten behalten ihre bisherige Staatsangehörigkeit und führen nach der Einbürgerung als Deutsche die doppelte Staatsangehörigkeit. (stadt-landau)

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