Donnerstag 14.Mai 2026

Verwaltungsgericht Neustadt lehnt Eilantrag von AfD-Kandidat Joachim Paul ab

18. August 2025 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Regional, Regional

Verwaltungsgericht Neustadt
Foto: Pfalz-Express

Neustadt. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat am 18. August 2025 den Eilantrag des AfD-Kandidaten Joachim Paul abgelehnt, ihn zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21. September 2025 zuzulassen.

Der 55-jährige Beamte im Schuldienst, Mitglied der AfD, des Koblenzer Stadtrats (seit 2015) und des Landtags Rheinland-Pfalz (seit 2016), wurde vom Wahlausschuss Ludwigshafen am 5. August 2025 nicht zugelassen. Begründung: Zweifel an seiner Verfassungstreue, da er laut rheinland-pfälzischer Gemeindeordnung nicht die Gewähr biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.

Paul wehrte sich mit einem Eilantrag am 8. August 2025, argumentierte eine Verletzung seines passiven Wahlrechts und bestritt Zweifel an seiner Verfassungstreue.

Das Gericht wies den Antrag als unzulässig zurück, da Wahlentscheidungen grundsätzlich im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren geklärt werden müssten, um die Beständigkeit von Wahlen zu gewährleisten. Eine vorläufige Zulassung sei nur bei offensichtlichen Rechtsfehlern möglich, die hier nicht erkennbar seien.

Das Gericht verwies auf Berichte des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz 2024, die Pauls Kontakte zur „Neuen Rechten“ und Veranstaltungen wie die „Messe des Vorfelds“ in Koblenz belegen, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen würden.

Eine abschließende Prüfung sei so kurz vor der Wahl nicht möglich und dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Joachim Paul (AfD)
Bildquelle: afd-rlp-fraktion.de/abgeordnete/joachim-paul

Statement Joachim Paul auf Plattform X (unverändert):

„Dieser Beschluss bedeutet nichts weniger, als dass zukünftig parteipolitisch motivierte Innenminister auf Grundlage von fragwürdigen Elaboraten eines parteipolitisch motivierten Inlandsgeheimdienstes bei vorliegenden geneigten Mehrheiten in den Wahlausschüssen die Konkurrenz einfach so ausschalten können.

Die politische Auseinandersetzung findet zukünftig also nicht mehr im Wahlkampf, sondern in den Wahlausschüssen statt. Dort agieren Parteisoldaten, die, wie in Ludwigshafen geschehen, taktisch agieren – insbesondere wenn sie selbst Kandidaten im Rennen haben.

Die Demokratie, die insbesondere auf fairen Wahlen und einer echten Auswahl beruht, nimmt so schweren Schaden, weil sie den Bürgern die Hoffnung auf Wandel durch Stimmabgabe raubt. Die Bundesrepublik hat heute ein enormes Demokratiedefizit offenbart – das passive Wahlrecht ist hier nur noch teilweise ein Grundrecht, auf das der Bürger vertrauen kann.“

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